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Umweltmedizin überwacht Präsenz von Wirkstoffen

Keine Gefahr ausgehend von Giftstoffen: Dies hat die routinemäßige Untersuchung von öffentlichen Plätzen in vier Gemeinden im Vinschgau am 14. Juni ergeben.

Seit Jahren überwacht die betriebliche Sektion Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes routinemäßig unter anderem öffentliche Orte auf eine eventuelle Präsenz von gefährlichen Wirkstoffen unterschiedlichen Ursprungs, darunter auch aus Pflanzenschutzmitteln. Aus aktuellem Anlass der heutigen Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchungen von 71 Kinderspielplätzen durch den Dachverband für Natur-und Umweltschutz werden die Ergebnisse nun präsentiert: "Es wurden keine unzulässigen Überschreitungen von Stoffen, die für die Gesundheit bedenklich sind, festgestellt", erklärt Umweltmediziner Lino Wegher.

Die Proben werden seit vier Jahren regelmäßig von der Abteilung Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gemeindepolizisten entnommen: über den ganzen Vinschgau verteilt in vier Gemeinden auf öffentlichen Spielplätzen und in Pausenhöfen von Schulen. Um signifikante Aussagen tätigen zu können, ist es notwendig, über mehrere Jahre und in verschiedenen Jahreszeiten standardisierte Erhebungen durchzuführen. Die Proben werden von Gräsern gezogen, die dort wachsen. Untersucht werden sie vom Labor für Lebensmittelanalysen der Landesagentur für Umwelt.

Die Auswertung ist aufwendig: Die chemischen Untersuchungen betreffen insgesamt mehr als 300 verschiedene Wirkstoffe – darunter jene, die als Pflanzenschutzmittel im Obstbau zur Anwendung kommen, aber auch eine Vielzahl an anderen Stoffen, die anderen Ursprungs sind. Ziel der regelmäßigen Überwachung ist es, mögliche gesundheitliche Risiken durch Giftstoffe verschiedenster Art festzustellen bzw. auszuschließen.

Die angewandte moderne Labortechnik liefert genaueste Ergebnisse, mit denen sogar Spuren von Stoffen festgestellt werden können, die an der Nullgrenze liegen.

"In einigen Proben wurden in diesem Jahr überhaupt keine Rückstände gefunden", sagt Umweltmediziner Lino Wegher. Weil das Gras auf öffentlichen Flächen nicht für die menschliche Ernährung vorgesehen ist, gelten dafür eigentlich keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Rückstände. Deswegen ist auch der Vergleich mit anderen Lebensmitteln nicht korrekt, weil der gefundene Wert nichts über eine mögliche gesundheitsgefährdende Wirkung aussagt. Auf Produkten, wo es keine entsprechende Zulassung des Wirkstoffes gibt, gilt automatisch die Nachweisgrenze, bei deren Überschreitung in der Folge das Produkt nicht mehr verkehrsfähig ist. Viel zielführender ist es einen Vergleich mit dem ADI-Wert anzustellen: Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) bezeichnet die Dosis einer Substanz, die bei lebenslanger täglicher Einnahme als medizinisch unbedenklich betrachtet wird und ist in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht angegeben. "In Bezug auf die Werte der erlaubten Tagesdosis (ADI) sind die Konzentrationen der gefundenen Wirkstoffe als unbedenklich einzustufen", schließt Umweltmediziner Wegher.

Die Untersuchungen werden im kommenden Jahr fortgesetzt.

LPA