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ESF-Aufruf: Bildungsprojekte gegen Schulabbruch

Mit drei Millionen Euro bezuschusst das ESF-Programm Projekte, die Schlüsselkompetenzen von Schülern mit Schwierigkeiten in der Schule fördern.

Potentielle Schulabbrecher rechtzeitig vor der folgenschweren Entscheidung zu bewahren - Projekte mit diesem Ziel werden mit ESF-Mitteln gefördert. Im Bild: Die Berufsschule Bruneck. Foto: LPA/Arno Pertl

Projekte, die dem Schulabbruch frühzeitig entgegenwirken, die Voraussetzungen für den Zugang zur Bildung verbessern oder die Wiederaufnahme der Schule nach einem Ausbildungsabbruch begünstigen – dies sind die Ziele der möglichen Projekte, die Bildungsorganisationen nun einreichen können. Die Landesregierung hat den diesbezüglichen Aufruf des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wert von drei Millionen Euro heute (21. November) genehmigt. „Wer die Schule abbricht, hat schlechte Perspektiven am Arbeitsmarkt. Außerdem könnte dies einen sozialen Abstieg zur Folge haben. Daher ist es wichtig, diese jungen Menschen frühzeitig an die Hand zu nehmen, um sie bei der Lösung ihrer Schwierigkeiten zu unterstützen“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz der Landesregierung.

Man spricht von Schulabbrechern, wenn Jugendliche unter 25 Jahren weder eine Oberschule noch eine Berufsschule abgeschlossen haben. Die EU hat sich in ihrer Strategie Europa 2020 zum Ziel gesetzt, die Schulabbruchrate von 15 auf 10 Prozent zu reduzieren.

Zu den Bildungsinhalten der Projekte, die zur Förderung zugelassen sind, zählen: Bewusstseinsbildung, Neuorientierung oder die einschlägige und konkrete Förderung von Schülern, die einen Abbruch ins Auge fassen oder schon beschlossen haben. Außerdem werden Bildungsangebote gefördert, die Sprachen oder Schlüsselkompetenzen für das Lernen vermitteln, beispielsweise in einer Summer School.

Zielgruppen des Angebots sind Schüler der Mittel- und Oberschulen ebenso wie der Berufsschulen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten möglicherweise ihre schulische Bildung aufgeben.

Ihre Projekte einreichen können akkreditierte Bildungseinrichtungen oder solche, die dies in Zusammenarbeit mit öffentlichen Körperschaften tun. Die Schulverwaltung, die zum Netzwerk des Bildungsprojektes gehört, trifft eine Vorauswahl der späteren Teilnehmer der Kurse.

Die Dauer eines Bildungsangebots kann zwischen 20 und 100 Stunden liegen. Jedes Programm muss sowohl Bildung im Klassenzimmer als auch praktische Übungen vorsehen – hinzu kommen mindestens 20 Stunden, in denen der jeweilige Schüler individuell betreut wird. Das Bildungsangebot darf nicht das reguläre Lernprogramm der Schule ersetzen; so kann die Summer School erst nach Ende des Schuljahres beginnen. Alle Initiativen müssen bis zum 31. August 2018 abgeschlossen werden.

Der Wettbewerb fördert auch Bildungsangebote, die an Lehrkräften ausgerichtet sind. Diese sollen so ihre didaktischen oder digitalen Kompetenzen ausbauen können, damit sie einem möglichen Schulabbruch ihrer Schüler besser entgegenwirken können. Zugelassen sind auch Projekte der Euregio, die Best-Practice-Beispiele unter Nachbarländern teilen.

Die Rangordnung der Projekte, die zur Finanzierung zugelassen werden, wird nach ihrer Bewertung im Amtsblatt der Region und unter www.provinz.bz.it/esf veröffentlicht. Nähere Informationen sind unter esf-programm@provinz.bz.it erhältlich.

 

 

 

mgp

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