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ESF-Programm für Arbeitslose über 45 genehmigt

Zwei Millionen Euro ESF-Mittel stehen für Weiterbildungsprojekte für Arbeitslose über 45 und deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bereit.

Eine Neuorientierung der eigenen beruflichen Kompetenzen kann durchaus als Bereicherung erlebt werden. Foto: LPA/www.pexel.com

Die Landesregierung hat heute (21. November) zwei öffentliche Aufrufe des Europäischen Sozialfonds (ESF) an Weiterbildungsorganisationen genehmigt, welche nun ihre Berufsbildungsprojekte einreichen können. Einer der beiden geht zugunsten von potentiellen Schulabbrechern und ist in einer weiteren Meldung beschrieben. Der zweite betrifft die Wiedereingliederung von Arbeitslosen zwischen 45 und 70 Jahren in den Arbeitsmarkt und die einhergehende berufliche Weiterbildung oder gar Umschulung. Dafür stehen zwei Millionen Euro zur Verfügung.

"Wenn die persönliche, berufliche Qualifikation am Arbeitsmarkt nicht mehr ausreichend gefragt ist, ist eine Umschulung oft der einzige Ausweg aus der Arbeitslosigkeit", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Das operationelle Programm des ESF 2014-2020, das in mehrere thematische Achsen gegliedert ist, hat Fördergelder von insgesamt 136,6 Millionen Euro zur Verfügung. Es sieht in der Achse "Beschäftigung" Maßnahmen vor, die benachteiligten und arbeitslosen Gruppen der Bevölkerung die aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt erleichtern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken soll. Die ESF-Fördergelder setzen sich zur Hälfte aus EU-Mitteln, zu 35 Prozent aus staatlichen und zu 15 Prozent aus Landesmitteln zusammen. Der Aufruf ist die offizielle Einladung an akkreditierte Weiterbildungsorganisationen, ihre Projekte einzureichen.

Die zur Förderung zugelassenen Weiterbildungsprogramme vermitteln fachberufliche Kompetenzen und orientieren sich dabei an den Bedürfnissen der Unternehmen als mögliche zukünftige Arbeitgeber. Die Lehrgänge umfassen klassischen Unterricht, praktische Übungen und Individualbetreuung und müssen mindestens zehn Teilnehmer aufweisen. Sie dürfen nicht länger als insgesamt 200 Tage dauern und mindestens 400 Stunden umfassen, 30 Prozent davon muss der Teilnehmer in einem Praktikum bei einem Unternehmen Erfahrung sammeln.

Die Rangordnung der Projekte, die zur Finanzierung zugelassen werden, wird nach ihrer Bewertung im Amtsblatt der Region und unter www.provinz.bz.it/esf veröffentlicht. Nähere Informationen sind über die E-Mail-Adresse esf-programm@provinz.bz.it erhältlich.

Großes Angebot an ESF-Kursen läuft an

Es sind mittlerweile eine große Anzahl an ESF-Lehrgängen aus früheren Wettbewerben genehmigt oder angelaufen - darauf verweist das Landesamt ESF. Einsicht in umgesetzte Berufsbildungsprojekte erhält man auf der entsprechenden Webseite des ESF-Landesamtes.

mgp

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