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Pressekonferenz zur Erhebung, Obergrenze und Zuweisung von Gästebetten

Mit der Bettenobergrenze sowie Erhebung und Zuweisung von Gästebetten wird sich die Landesregierung am 13. September beschäftigen und Ergebnisse um 13.00 Uhr in einer Pressekonferenz vorstellen.

Wie sieht die konkrete Umsetzung des Landestourismusentwicklungskonzeptes (LTEK) 2030+ aus? Nachdem die Einführung der Bettenobergrenze am 21. Juli vom Südtiroler Landtag genehmigt worden war, hat das Land Südtirol intensiv an der Durchführungsverordnung gearbeitet: Es galt, im Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Tourismusbranche Maßnahmen und Kriterien für die Umsetzung der Bettenobergrenze zu definieren. Die erarbeitete Durchführungsverordnung definiert nun die Kriterien und Modalitäten für die Erhebung der Gästebetten. Sie bestimmt anschließend die Festsetzung einer Obergrenze und regelt die Zuweisung von neuen Gästebetten.

Im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung werden der Landeshauptmann und der Landesrat für Tourismus die neue Durchführungsverordnung in einer Pressekonferenz 

am Dienstag, 13. September

um 13.00 Uhr,

in Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1, Landhaus 1 (Innenhof ) 

vorstellen. In deren Rahmen werden auch die wichtigsten Beschlüsse der Landesregierung mitgeteilt.

Die Pressekonferenz wird auf den Youtube-Kanälen des Landes live gestreamt. Sie wird gleichzeitig auch in deutscher und italienischer Gebärdensprache synchron gedolmetscht. Die Videos der Pressekonferenzen können sowohl im Livestreaming als auch nachträglich in der Playlist der beiden Youtube-Kanäle des Landes Südtirol (DeutschItalienisch) abgerufen werden.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/np