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LH in Rom: Weitere Durchführungsbestimmung genehmigt

Der Ministerrat in Rom hat heute (16. September) eine weitere Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut beschlossen: Es geht um die Prüfungskommission für die Anwaltsprüfung.

Die Möglichkeit, als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in der Prüfungskommission für die Anwaltsprüfung an der Außensektion des Oberlandesgerichtes Trient in Bozen bestellt zu werden, wird künftig auch auf Dozenten für italienische Rechtsfächer an österreichischen Universitäten ausgedehnt, die ein Abkommen mit einer italienischen Universität gemäß dem Abkommen zwischen der Italienischen Republik und der Republik Österreich über die interuniversitäre Zusammenarbeit abgeschlossen haben. Eine Durchführungsbestimmung mit diesem Inhalt hat heute (16. September) der Ministerrat in Rom in Anwesenheit des Landeshauptmanns verabschiedet. Im Vorfeld hatte dazu die Sechser-Kommission in der Sitzung vom 15. Februar ihr definitives Gutachten abgegeben.

Bisher war es nur Dozenten für italienische Rechtsfächer an italienischen Universitäten möglich gewesen, Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Prüfungskommission für die Anwaltsprüfung in Bozen zu werden. Mit der neuen Bestimmung kann der Kreis der möglichen Kommissionsmitglieder um die Lehrbeauftragten für italienisches Recht an der Universität Innsbruck erweitert werden. Wie der Landeshauptmann betonte, handle es sich um "eine notwendige Bestimmung, die nun endlich zusätzliche Möglichkeiten schafft und die Besonderheit Südtirols unterstreicht."


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LPA/mpi