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Haushaltsvoranschlag des Landes im Amtsblatt kundgemacht

Drei Landesgesetze sind heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Sie betreffen das Stabilitätsgesetz und den Haushaltsvoranschlag des Landes 2018-2020.

Nachdem der Südtiroler Landtag am 15. Dezember den Haushaltsvoranschlag des Landes für den Dreijahreszeitraum 2018 bis 2020 genehmigt hat, und der Landeshauptmann das neue Landesgesetz beurkundet hat, wird der Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2018, 2019 und 2020“ als Landesgesetz vom 20. Dezember 2017, Nr. 24 im Beiblatt 7 zum Amtsblatt vom 27. Dezember 2017, Nr. 52 kundgemacht und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

Im heutigen Amtsblatt findet sich zudem im Beiblatt 6 das Landesgesetz Nr. 23, das am 20. Dezember 2017 beurkundet wurde. Es beinhaltet das Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2018, das am 1. Jänner 2018 in Kraft tritt.

Ebenfalls ab 1. Jänner in Kraft ist das am 20. Dezember beurkundete Landesgesetz Nr. 22, das Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2018 enthält. Es ist im Beiblatt 5 zum aktuellen Amtsblatt veröffentlicht.

SAN