News

Landesregierung: Strom-Bonus Südtirol kommt

Alle Erstwohnsitze in Südtirol sollen ab 2019 in den Genuss des Strom-Bonus Südtirol kommen. Dies hat die Landesregierung heute (18. Dezember) beschlossen.

Die Einführung des Strom-Bonus Südtirol ab 2019 hat die Landesregierung heute beschlossen - Foto: pixabay.com

Der Strom-Bonus Südtirol kommt. Davon profitieren werden alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Südtirol, die einen Stromanschluss haben. In der heutigen (18. Dezember) letzten Sitzung vor Weihnachten hat Landesrat Richard Theiner eine Beschlussvorlage in die Landesregierung gebracht, um einige grundsätzliche Eckpfeiler für die Auszahlung des Strom-Bonus Südtirol festzulegen. Dieser Bonus wird nach Festlegung weiterer rechtlicher Grundlagen allen Bürgerinnen und Bürgern mit Südtiroler Hauptwohnsitz für ihre Erstwohnung zu gute kommen. Der Bonus wird direkt über die Stromrechnung verrechnet werden und anfänglich bei 50 Euro im Jahr je Begünstigtem liegen.

Auf die autonomiepolitischen Zusammenhänge - den Artikel 13 des Autonomiestatutes, der die Bereitstellung von Gratisstrom durch die Konzessionsinhaber vorsieht, das Landesgesetz, das die Verteilung dieses Stroms an bestimmte Verbrauchergruppen zum Inhalt hat, und die Übertragung der Zuständigkeiten für die großen Wasserableitungen an das Land vor einem Jahr - wies bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher hin. "An diesem Mehrwert soll die Allgemeinheit möglichst breit teilhaben", begründete der Landeshauptmann die Entscheidung für den Strombonus. Er bezifferte den Gesamtwert derzeit auf elf bis zwölf Millionen Euro, wobei der Produktion, Preisentwicklung und Betriebseigenheiten eine Rolle spielten. 

Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung auch bestätigt, dass der Strom-Bonus Südtirol von den Konzessionären von Kraftwerken über 220 Kilowatt mittlerer jährlicher Nennleistung gespeist wird. Bisher hatten die Konzessionäre bereits entsprechend ihrer Produktion und dem durchschnittlichen Jahresenergiepreis Gratisstrom an das Land abgegeben.

Inhaber bestehender Konzessionen für den Betrieb von Kraftwerken über 220 Kilowatt werden auch in Zukunft gemäß den seit 2008 geltenden Regelungen zu diesem Bonus beitragen. Der Beitrag von Konzessionären von Großkraftwerken über drei Megawatt mittlerer Nennleistung wird nach dem Verfall, dem Verzicht oder dem Entzug der bestehenden Konzession künftig auf der Grundlage einer parametrisierten Formel neu berechnet. Neben den bisherigen Parametern werden verstärkt auch die Eigenheiten des Werkes berücksichtigt.

"Mit diesem Bonus", zeigt sich Landesrat Theiner zufrieden, "kann endlich auch das gesamte Territorium an der Nutzung der öffentlichen Ressource Wasser beteiligt werden. Damit sind weitere wichtige Grundlagen geschaffen, dass ein zentrales Anliegen der scheidenden Landesregierung endlich in Erfüllung gehen kann."

Die Vorarbeiten zur Einführung des Strom-Bonus Südtirol laufen seit geraumer Zeit. Seit Jahresbeginn hat das Land mit der Energieaufsichtsbehörde ARERA verhandelt, um Umsetzungsmodelle zu definieren, die von den Stromverkäufern in den eigenen Abrechnungsmodellen unbürokratisch und möglichst einfach eingebaut werden können. Auf lokaler Ebene haben mit den Kraftwerksbetreibern und Verteilern langwierige Verhandlungen stattgefunden. Vor der Einführung des Strom-Bonus Südtirol gilt es noch die Modalitäten der Auszahlung festzulegen. Ebenso müssen Stromverteilern und -verkäufern Instrumente in die Hand gegeben werden, um den Auszahlungsmechanismus in ihre Abrechnungsmodelle einbauen zu können, erläutert Landesrat Theiner.

LPA

Bildergalerie

Beschlüsse der Südtiroler Landesregierung vom 18.12.2018