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Proporz nicht beachtet: Land ficht SAD-Stellenausschreibung an

Bei der Stellenbesetzung im öffentlichen Bahndienst muss der Proporz beachtet werde. Weil dies nicht geschehen ist, ficht das Land zwei Stellenauslobungen an.

Bei der Stellenvergabe im öffentlichen Bahndienst in Südtirol muss der Proporz beachtet werden, fordert die Landesregierung und ficht daher Stellenausschreibungen der SAD an - Foto: LPA

Auch für die Eisenbahndienste in Südtirol gilt die vom Autonomiestatut vorgegebene Pflicht zur Zweisprachigkeit und zur Stellenvergabe aufgrund der Sprachgruppenstärke (Proporz). Nach einem entsprechenden Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1988 wurde dieses Prinzip in eine eigene Durchführungsbestimmung gegossen. Demnach müssen Betriebe, die in Südtirol die Aufgaben der ehemaligen Staatsbahnen übernehmen, vor einer Stellenausschreibung das zuständige Einvernehmenskomitee damit befassen und die Stellen nach Proporz vergeben.

Die Gesellschaft SAD, die im Auftrag des Landes den Bahndienst im Pustertal und im Vinschgau durchführt, hatte anfangs des Monats zwei Stellen ausgeschrieben. Gesucht wurden ein Zugbegleiter oder eine Zugbegleiterin mit Dienstsitz Innichen und ein Lokführer beziehungsweise eine Lokführerin mit Dienstsitz Mals. Die Stellenauslobung war ohne Einberufung des Einvernehmenskomitees und ohne Berücksichtigung der proporzmäßigen Zuteilung an die drei Sprachgruppen vorgenommen worden.

Daher hat die Landesregierung heute auf Antrag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, die beiden Stellenausschreibungen vor dem Verwaltungsgericht anzufechten und gegebenenfalls die Aussetzung der angefochtenen Maßnahmen zu beantragen.

jw

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