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Landesrätin Stocker zur Schließung der Kältenotfallzentren

Im Zusammenhang mit der jährlichen Schließung der Kältenotfallzentren nimmt Landesrätin Martha Stocker zu einigen Medienaussagen kritisch Stellung.

LRin Stocker: "In der Diskussionen um die Kältenotfallzentren wird nicht korrekt zwischen Asylbewerbern und anderen Personen unterschieden." Foto: LPA/ohn .“

Wie jedes Jahr schließen mit Ende März die in der Landeshauptstadt in der Wintersaison geöffneten Kältenotfallzentren. „Während diese Schließung in der Vergangenheit kaum Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, obwohl die Zahlen in den letzten Jahren nicht anders waren als heuer, sind in diesem Jahr Rund um die Schließung verschiedene Diskussionen entstanden“, hält Landesrätin Stocker fest. „Nicht zuletzt wird in der Diskussionen nicht korrekt zwischen Asylbewerbern und anderen Personen unterschieden.“

Wer ein Asylbewerber mit einem Anrecht auf Aufnahme sei, bewerte und entscheide nach einer Überprüfung der individuellen Lage ausschließlich das Regierungskommissariat und die Quästur. „Dies ist auch in allen Fällen erfolgt und es dürften sich somit kaum noch Asylbewerber mit einem Anrecht auf Aufnahme außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen befinden“, betont Stocker. Von einigen Personen und Gruppen würden in letzter Zeit leider auch solche zu „Asylbewerbern“ erklärt und mit dieser Gruppe vermischt, die sich in einer anderen rechtlichen und persönlichen Lage befinden.

Laut Landesrätin Stocker sollten eigentlich Konsens darüber bestehen, dass es nicht Sinn und Zweck eines Asylaufnahmesystems sein kann, auch Menschen eine permanente Bleibe in vom Land oder anderen öffentlichen Institutionen bereitgestellten Unterkünften zu geben, die sich teilweise schon seit Jahren unrechtmäßig auf dem Staatsgebiet aufhalten, mitunter vorbestraft sind oder aufgrund von gewalttätigem Verhalten von Einrichtungen ausgeschlossen wurden.

„Wenn sich dieser neue Ansatz durchsetzen würde, dann müsste das Land praktisch für all jene, die auf irgendeine Weise in Südtirol vorstellig werden, eine Unterkunft besorgen“, gibt Stocker zu bedenken. „Man würde dadurch nicht nur unrechtmäßig und sicherheitstechnisch bedenklich vorgehen, sondern man würde durch ein solches permanentes Angebot – das in kaum in einer anderen Stadt anzutreffen ist – einen starken Anziehungseffekt in Richtung Südtirol und Bozen schaffen.“ Diese Haltung werde auch vom Regierungskommissariat sowie der Gemeinde Bozen geteilt, mit welchen auch die entsprechenden Entscheidungen abgesprochen wurden, betont die Landesrätin.

mgp

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