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Treibstoff in Tanks und Behältern: Was gemeldet werden muss

Alle Besitzer eines Treibstofftanks bis zu 1000 Liter müssen bis zum 28. Februar ihren im Vorjahr eingekauften Treibstoff der Landesabteilung Wirtschaft melden.

Die Südtiroler Landesverwaltung bedarf dieser Informationen, da sie neun Zehntel der Steuern auf Diesel erhält. 2016 wurden auf diese Weise über 7 Millionen Euro mehr eingenommen. Deshalb muss der Landesabteilung Wirtschaft bis zum 28. Februar in digitaler Form die im Vorjahr eingekaufte und abgesetzte Treibstoffmenge mittels eines eigenen Formulars übermittelt werden. Außerdem muss auch der aktuelle Bestand des Arbeits- und Baumaschinenfuhrparks mitgeteilt werden. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass nur Arbeits- und Baumaschinen betankt werden dürfen.

Beide Formulare sind innerhalb 28. Februar an die PEC-Adresse handel.commercio@pec.prov.bz.it zu schicken.

Welcher Treibstoff muss mitgeteilt werden?

Gemeldet werden muss der Treibstoff für die Betankung der Arbeits- und Baumaschinen. In der Landwirtschaft muss der zusätzlich zum UMA (Ufficio Meccanizzazione Agricola)-Treibstoff eingekaufte Diesel und Winterdiesel gemeldet werden. Angegeben werden muss auch der normale, beim Treibstoffhändler eingekaufte Diesel, unabhängig davon, für welchen Zweck er verwendet wird, etwa für das Betreiben von Heizöfen, von Notstromaggregatoren, für Heizungen etc. Bei Nichtbeachtung wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.

Welcher Treibstoff muss nicht mitgeteilt werden?

Nicht mitgeteilt werden muss hingegen Heizöl (eingefärbt), das ausschließlich für Heizzwecke verwendet wird. Nicht mitgeteilt werden muss auch landwirtschaftlicher Treibstoff (UMA) und Treibstoff, der direkt bei der öffentlichen Straßentankstelle eingekauft wird.

Inhaber von Tanks und Behältern mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehr als einem Kubikmeter Treibstoff müssen im Besitz einer Genehmigung der Abteilung Wirtschaft sein. Sollte dies noch nicht der Fall sein, ist die Genehmigung beim Amt für Handel und Dienstleistungen erhältlich.

Detaillierte Informationen sind unter den Telefonnummern 0471 413754,  0471 413748 oder 0471 413758 erhältlich sowie unter der Mailadresse handel@provinz.bz.it  und finden sich auch auf der Homepage der Landesabteilung Wirtschaft.

LPA