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#NeustartSüdtirol: Landesgesetzentwurf auf den Weg gebracht

Die Landesregierung hat in einer Sondersitzung am heutigen Donnerstag (30. April) einen Gesetzentwurf für einen möglichst sicheren und raschen Übergang in die nächste Phase genehmigt.

LH Kompatscher zum Landesgesetzentwurf: "Eine Wiederaufnahme der verschiedenen Tätigkeiten ist nur mit größtmöglicher Disziplin und unter Eigenverantwortung aller möglich." (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Der Schutz der Gesundheit sowie die Eigenverantwortung der Menschen standen für die Landesregierung bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes zur ehesten Wiederaufnahme der Tätigkeiten im Vordergrund.

"Die Landesregierung hat sich heute eingehend mit verschiedenen Vorschlägen und Szenarien befasst, wobei der Schwerpunkt der Diskussion vielmehr das Wie als das Wann war", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. So enthalte der heute von der Landesregierung genehmigte Gesetzentwurf einen umfangreichen Teil zu den Verhaltensregeln im gesellschaftlichen Umgang sowie im Arbeitsleben. "Wir vertrauen auf die Mitarbeit der Bevölkerung", betont Kompatscher. "In der Landesregierung waren wir uns alle einig, dass eine Wiederaufnahme der verschiedenen Tätigkeiten nur mit größtmöglicher Disziplin und unter Eigenverantwortung aller Beteiligten möglich ist. Wir müssen lernen, mit dem Coronavirus zu leben."

Der Vorschlag der Landesregierung, der nun an den Südtiroler Landtag zur Diskussion und Beschlussfassung weitergeleitet wird, beinhaltet neben dem Wie einen klaren Zeitplan zur Wiederaufnahme der Tätigkeiten in der anstehenden Phase des Covid-Notstandes.

So soll man sich – ab Inkrafttreten des Gesetzes –  in der Autonomen Provinz Bozen künftig im ganzen Landesgebiet frei bewegen können. Dazu braucht es keine Eigenerklärung mehr. Dabei gelten aber die im Gesetz klar definierten Pflichten zur Einhaltung der Abstände sowie zum Schutz von Mund und Nase.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich 8. Mai) können alle Handelstätigkeiten sowie alle Produktionstätigkeiten in Industrie, Handwerk und Handel wieder aufgenommen werden, ab 11. Mai auch alle anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten (mit Ausnahme der Beherbergungsbetriebe).

Dienste an der Person (wie beispielsweise Schönheitspflege, Friseur) können ab 11. Mai wieder erfolgen.

Die Gastronomie (Verabreichung von Speisen und Getränken) kann ab 11. Mai wieder arbeiten.

Künstlerische und kulturelle Tätigkeiten (inklusive Öffnung der Museen und Bibliotheken) beginnen wieder am 11. Mai.

Ab 25. Mai sollen auch die Beherbergungs- und touristischen Tätigkeiten ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten gelten präzise Sicherheitsvorschriften, die peinlichst einzuhalten sind.

Als große Herausforderung erachtet die Landesregierung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. "Wir werden alles unternehmen, um die Familien bestmöglich zu unterstützen", sagt der Landeshauptmann. Eine für alle zufriedenstellende Lösung werde aber kaum möglich sein.

Das Landesgesetz, das nun als Vorschlag auf dem Tisch liegt, sieht auch die Einsetzung einer Expertenkommission vor. Diese soll die epidemiologische Entwicklung überwachen und wird dem Landeshauptmann, sofern nötig, restriktive Maßnahmen vorschlagen.

Festgehalten wird in dem Gesetz zudem, dass der Landeshauptmann, sollte es weitgehendere Lockerungen auf staatlicher Ebene geben, diese per Verordnung übernehmen kann.

Die Inhalte des Gesetzesvorschlages der Landesregierung werden heute um 18 Uhr in einer virtuellen Landesmedienkonferenz von Landeshauptmann Arno Kompatscher, Landeshauptmannstellvertreter Giuliano Vettorato und Landeshauptmannstellvertreter Daniel Alfreider vorgestellt.

LPA/ea

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