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Landesleistungen für Familien: Änderungen ab 1. Juli wirksam

Das Land Südtirol unterstützt Familien mit mehreren finanziellen Leistungen. Mit 1. Juli greifen Änderungen, welche die Beantragung für die Familien vereinfachen.

Im Jahr 2021 hat das Land Südtirol mit über 70 Millionen Euro Familien direkt finanziell unterstützt. Durch die am 1. Juli in Kraft tretenden Änderungen der Kriterien wird die Beantragung für die Familien vereinfacht. Familienlandesrätin Waltraud Deeg ist überzeugt: "Finanzielle Leistungen sind ebenso wie die Förderung der Vereinbarkeit und die frühe Stärkung der Familien die Säulen unserer Familienpolitik. Wir investieren damit in die Zukunft unserer Gesellschaft und tun gut daran, an dieser Ausrichtung festzuhalten." 

Das Landesfamiliengeld ist eine monatliche Geldleistung im Ausmaß von 200 Euro. Diesen Betrag erhalten Familien pro Kind bis zu dessen Eintritt in den Kindergarten beziehungsweise bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Diese Landesleistung wird nun zu einer einkommensunabhängigen Leistung, die über einen Antrag angesucht werden kann. Bisher musste unter anderem die Einkommenssituation über die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) angegeben werden. Nun reicht das Ausfüllen eines Formulars, welches online oder über ein Patronat an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermittelt wird.

Ab Juli bis Dezember um das Landeskindergeld ansuchen 

Beim Landeskindergeld treten am morgigen Freitag, 1. Juli mehrere Neuerungen in Kraft: So hatte die Landesregierung (LPA hat berichtet) im Februar festgelegt, dass für die Bemessung der Einkommenssituation einer Familie die gesamtstaatliche ISEE-Erklärung herangezogen wird, vorher erfolgte dies über die EEVE. Für die Familien hat dies den Vorteil, dass sie bereits für die Beantragung des gesamtstaatlichen Assegno Unico (einheitliches Familiengeld) eine ISEE-Erklärung vorweisen müssen. Zudem wurden die Beitragshöhen des Landeskindergeldes vereinheitlicht: Bei einem ISEE-Wert unter 15.000 Euro stehen einer Familie pro minderjährigem Kind 70 Euro (bzw. bei einem Kind mit Behinderung 250 Euro) im Monat zu, bei einem ISEE-Wert bis zu 40.000 Euro unterstützt das Land mit 55 Euro pro Kind (bei einem Kind mit Behinderung 120 Euro). Neu ist zudem, dass Familien mit einem Kind die Unterstützungsleistung bis zu dessen Volljährigkeit beantragen können (bisher war dies nur bis zum siebten Lebensjahr des Kindes möglich).  

Nachdem sich die Kriterien für das Landeskindergeld grundsätzlich geändert haben, ist es nötig, ab morgen, 1. Juli ein neues Ansuchen um diesen Landesbeitrag zu stellen. Dies gilt auch für Familien, die in Vergangenheit das Landeskindergeld bereits in Anspruch genommen haben. Das entsprechende Formular kann online oder über ein Patronat eingereicht werden. Um den Familien genügend Zeit für die Beantragung zu gewähren, wurde beschlossen, dass Ansuchen um das Landeskindergeld für das zweite Halbjahr 2022 im gesamten Zeitraum von Juli bis Dezember 2022 möglich sind. Die Auszahlung des Landeskindergeldes erfolgt dann rückwirkend ab Juli, beziehungsweise ab dem Folgemonat nach der Geburt des Kindes. 

Bezieher des Landeskindergeldes erhalten auch den Kinderbonus 

Eine zusätzliche Neuerung gibt es seit vergangenem Dienstag: Alle Bezieherinnen und Bezieher des Landeskindergeldes haben Anrecht auf den sogenannten Kinderbonus, eine einmalige Auszahlung von 400 Euro pro Kind. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, sondern wird mit einer der Monatsraten des Landeskindergeldes auf das angegebene Familienkonto überwiesen. Die Grundvoraussetzung ist, dass der Antrag auf das Landeskindergeld innerhalb Dezember 2022 eingereicht wird. 


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LPA/ck