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Ermächtigung für zwei Wolfsentnahmen um Mühlwald unterzeichnet

Der Landeshauptmann hat aufgrund des neuen Landesgesetzes und mit Bezug auf die eingegangenen Gutachten und externe Bewertungen die Entnahme von zwei Wölfen im Gebiet um Mühlwald angeordnet.

Seit Juni wurden auf vier Almen, welche als Weideschutzgebiet ausgewiesen sind, Nutztiere gerissen. Die Almen gehören zur Gemeinde Mühlwald und den angrenzenden Gemeinden. Die Grundanforderungen für eine Entnahmeverfügung sind laut der Bewertung der Experten des Landesforstdienstes und der Juristen des Landes gegeben. Die Wolfspopulation im Land sei keineswegs gefährdet – für die Präsenz von 29 Tieren gibt es eindeutige Nachweise, in den letzten zehn Jahren ist die Population auch stetig gewachsen. Das bestätigt auch das Gutachten von Univ. Prof. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (Boku).

Der Landeshauptmann hat heute (9. September) die Ermächtigung unterzeichnet, wonach in einem Umkreis von zehn Quadratkilometern der nachgewiesenen Risse zwei Wölfe entnommen werden können. Die Entnahme obliegt dem Landesforstkorps. Die Entnahmeermächtigung hat eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift. 

Die Ermächtigung wurde nach einer ausführlichen Prüfung der Gutachten, die von der Wildbeobachtungsstelle und der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) eingegangen sind, von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Landes ausgearbeitet. Außerdem wurden Bewertungen von externen Experten mit aufgenommen. Die Entnahme wurde im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage beschlossen.


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LPA/uli