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Kompatscher: "Neues Gesetz modernisiert Südtiroler Landesverwaltung"

Die Landesverwaltung erhält eine neue Führungsstruktur. Landeshauptmann Kompatscher begrüßt die Zustimmung des Landtags zum neuen Gesetz: "Die Verwaltung und zugleich auch unsere Autonomie stärken."

Als "wichtigen Schritt hin zu einer modernen und leistungsbezogenen Führungsstruktur in der Landesverwaltung und deren Körperschaften" bezeichnet Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher die Zustimmung des Südtiroler Landtags zum neuen so genannten Führungskräftegesetz des Landes Südtirol. Die Landesregierung hatte den Gesetzentwurf "Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung" am 24. Mai genehmigt (LPA hat berichtet). Am heutigen Freitag (1. Juli) hat der Südtiroler Landtag nun grünes Licht dafür gegeben.

Landeshauptmann Kompatscher ist überzeugt: "Dieses Gesetz schärft das Rollenverständnis und ordnet Entscheidungsbefugnisse und die entsprechende Verantwortung klar zu." Es sorge für mehr Klarheit, Qualität, Stabilität und Sicherheit und vor allem für mehr Rechtssicherheit in der Führungsstruktur. "Wir haben die Gelegenheit genutzt, das aus dem Jahr 1992 stammende bisherige System den stark gewandelten Anforderungen an eine moderne Verwaltung anzupassen, gleichzeitig aber dank des Spielraums der Autonomie die einzigartige Situation der Südtiroler Landesverwaltung bewahrt", erklärt der Landeshauptmann. In Südtirol sind - anders als sonst in Italien - nicht nur die Führungskräfte der Ressorts und Abteilungen, sondern auch jene der Amtsdirektionen Teil der Führungsebene.

Entsprechend wird es in der Landesverwaltung künftig zwei Führungsebenen geben: In der ersten werden neben dem Generalsekretär und dem Generaldirektor die Ressort-, Bildungs- und Abteilungsdirektorinnen und -direktoren zusammengefasst, in der zweiten die Direktorinnen und Direktoren der Ämter. Auch die Verwaltung des Stellenplans durch eine unabhängige Kommission, die Aufnahme in das Führungsverzeichnis und die Stellvertretung der Amtsdirektionen werden neu geregelt. 

Das Landesgesetz regelt die gesamte Landesverwaltung inklusive der Bereiche Gesundheit und Bildung. "Wir arbeiten nun auf regionaler Ebene daran, die Regeln des Landessystems so rasch wie möglich auch für die Gemeindeverwaltungen zu übernehmen", teilt Kompatscher mit. Außerdem sei mit der Verabschiedung durch den Landtag nun auch der Weg für die kollektivvertraglichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften frei: Die finanziellen Mittel dazu seien im Landeshaushalt bereits vom Südtiroler Landtag zur Verfügung gestellt.


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LPA/gst