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Neue akademische Studiengänge am Konservatorium genehmigt

Die Landesregierung hat bei ihrer Sitzung am gestrigen Dienstag (26. September) die Einrichtung von vier neuen akademischen Studiengängen am Konservatorium "Claudio Monteverdi" genehmigt.

Die Landesregierung hat gestern grünes Licht für vier neue Studiengänge am Konservatorium "Claudio Monteverdi" gegeben. Drei der neu genehmigten Studiengänge sind im disziplinären Bereich der Alten Musik, dabei handelt es sich um Barock-Fagott, Barock-Oboe und Präpolyphonie. Die Studiengänge in Barock-Fagott und Barock-Oboe gehören dem Institut für Blasinstrumente an und mit ihnen werden künftige Solisten oder Instrumentalisten in Kammermusik- oder Orchesterformationen ausgebildet, die sich der historischen Ausführungspraxis auf alten Instrumenten widmen. Der Studiengang Präpolyphonie bietet Studentinnen und Studenten eine Ausbildung zu Solistinnen und Solisten oder Chorsängerinnen und Chorsänger, Chorleiterinnen und Chorleiter, Musikerinnen und Musiker im Liturgischen Bereich oder Forscherinnen und Forscher in den Bereichen Musikwissenschaften, Paläographie und Semiologie. Diese drei neuen der sogenannten Alten Musik gewidmeten Studiengänge vervollständigen das entsprechende Bildungsangebot am Konservatorium, an dem bereits seit Jahren Studiengänge in Cembalo und alte Tasteninstrumente, Blockflöte, Traversflöte, Barock-Geige, Gambe und Barock-Cello angeboten werden.

Orchesterleitung

Ebenfalls genehmigt wurde der Studiengang in Orchesterleitung, der eine Ausbildung zur Dirigentin oder zum Dirigenten von Instrumentalgruppen bis hin zum großen Symphonieorchester bietet. Dieser Studiengang reiht sich in die bereits angebotene Studiengänge in Chorleitung sowie in Blasmusikorchesterleitung ein. 

Am Ende der Studiengänge erhalten die Studentinnen und Studenten des Konservatoriums ein akademisches Diplom erster Ebene in den jeweiligen Bereichen, das einem Laureat (Bachelor) gleichgestellt ist. Die Landesregierung hat in ihrem Beschluss auch festgelegt, dass in den jeweiligen Studiengängen eine Mindeststudierendenanzahl von fünf Studierenden erreicht werden muss, damit der Studiengang aktiviert wird.


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LPA/lah/an