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Europäische Justiz erlässt Urteil zugunsten der Minderheiten

Die Ablehnung der in Südtirol gestarteten Initiative zum Minderheitenschutz durch die EU-Kommission ist ungültig. Über dieses Urteil freut sich LH Kompatscher.

„Minority SafePack- one million signatures for diversity in Europe“ ist der Name einer europäischen Bürgerinitiative zum Minderheitenschutz, die 2013 auf Betreiben der FUEV gestartet ist. Mitgetragen wurde sie auch von der Landesregierung, der damalige Landeshauptmann Luis Durnwalder war Mitinitiator.

Die Initiatoren hatten es sich zum Ziel gesetzt, den Schutz nationaler und sprachlicher Minderheiten im europäischen Recht zu verankern, um die Vielfalt in Europa, die sprachliche und die kulturelle, zu stärken.  

Die Initiative wurde aber von der EU-Kommission nicht zur Registrierung zugelassen. Eine solche Zulassung ist für die Umsetzung notwendig; sie ist Voraussetzung, um die nötige Million Unterschriften zu sammeln, die für eine Umsetzung vorgeschrieben sind. Ihre Ablehnung begründete die EU-Kommission damit, dass sie für den in der Initiative geforderten Minderheitenschutz nicht zuständig sei.

Die Initiatoren der Bürgerinitiative wollten diese Ablehnung nicht in Kauf nehmen und klagten vor dem europäischen Gericht, das ihnen heute Recht gegeben hat. Die Ablehnung, befindet der Gerichtshof, sei nicht begründet und somit nicht nachvollziehbar. „Dieses Urteil stärkt die Position der Minderheiten in Europa“, freut sich Landeshauptmann Arno Kompatscher, „und die Bemühungen um die Verankerung des Minderheitenschutzes im europäischen Recht erfahren mit diesem Urteil wieder Aufwind.“

jw