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Verurteilung Altlandeshauptmann: Land will alle Rechtsmittel nutzen

Die Landesregierung hat ihre Rechtsabteilung beauftragt zu prüfen, welche Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Verurteilung zielführend einzusetzen sind.

Als unverständlich und nicht nachvollziehbar und als Angriff auf Südtirols Autonomie hat die Landesregierung den jüngsten Schiedsspruch der Zentralsektion des italienischen Rechnungshofes in Rom bezeichnet, der seit gestern vorliegt. Das fünfköpfige Gericht hat Altlandeshauptmann Luis Durnwalder und den ehemalige Direktor im Landesamt für Jagd und Fischerei, Heinrich Erhard, im Verfahren um Verfügungen zum Abschuss von Murmeltieren, Kormoranen und anderen Tieren zu hohen Geldstrafen verurteilt. 

"Wir sind uns einig darüber, dass diese Verurteilung unangemessen ist und deutlich macht, dass Südtirol die primäre Zuständigkeit für den Bereich Natur- und Umweltschutz dringend braucht", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung. Der Rechtsabteilung sei heute beauftragt worden, alle Rechtsmittel zu prüfen, mit denen Südtirols Autonomie zielführend verteidigt werden kann. "Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen", erklärte Landeshauptmann Kompatscher.  

Der Landeshauptmann verwies in diesem Zusammenhang auch auf die veränderte Rechtslage im Bereich des Jagdwesens: Seit Beginn des vergangenen Jahres 2017 sind zwei Durchführungsbestimmungen in Kraft, welche die Zuständigkeiten des Landes bezüglich der jagdbaren Wildarten und der Jagd in den Naturparks festschreiben. Der Ministerrat hatte die Durchführungsbestimmungen nach langen Verhandlungen Ende November 2016 genehmigt.  

jw