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Schuljahr 2015/16: Studienbeihilfen für Pflichtschüler stehen bereit
Die Landesregierung hat heute (14. Juni) für das Schuljahr 2015/2016 einen Betrag von 394.940 Euro für Studienbeihilfen zugunsten von Schülern der Pflichtschule bereitgestellt.
Auf Antrag von Bildungslandesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung die Wettbewerbsausschreibung zur Gewährung von Studienbeihilfen an Schüler genehmigt, die im Schuljahr 2015/2016 die Grund- oder Mittelschule besuchen. Dafür wurde ein Betrag von 394.940 Euro vorgesehen.
"Die Beihilfen sind für all jene Schüler gedacht, die außerhalb wohnen müssen, um die Schule besuchen zu können, also entweder in Heimen oder anderen Unterkünften untergebracht sind", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung. Die Studienbeihilfen sind einkommens- und vermögensabhängig. In ihren Genuss können nur Schüler und Schülerinnen kommen, deren bereinigtes Familieneinkommen im Jahr 2014 weniger als 25.000 Euro betragen hat.
Eine Vereinfachung der Zugangsbestimmungen kündigte der Landeshauptmann an: "Während es für das Ansuchen bisher sieben Einkommensklassen gab, wurden diese nun auf vier Einkommensstufen reduziert. Durch diese bürokratische Vereinfachung wird der Zugang zu den Studienbeihilfen erleichtert."
Die Anträge um Gewährung einer Studienbeihilfe können ab sofort bis 24. September 2015 beim Amt für Schulfürsorge in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18 eingereicht werden.
LPA