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Abteilung Forstwirtschaft: Beitragsvergabe in der Bergwirtschaft
Falls ein Bergbauer eine Straße oder eine Wasserleitung baut, besteht die Möglichkeit, um einen Landesbeitrag anzusuchen. Die Gewährung erfolgt auf Grund von genehmigten Projekten, versehen mit der entsprechenden Baukonzession. Alle Ansuchen werden für die Beitragsbemessung von Technikern des Amtes für Bergwirtschaft überprüft. Dies unterstreicht Abteilungsdirektor Profanter.
Für primäre Infrastrukturen wie Straßen oder Wasserleitungen werden Beiträge für höchstens 80 Prozent der Spesen gewährt. 90 Prozent der Beiträge, heißt es aus dem Amt für Bergwirtschaft, werden an Bergbauern vergeben. Dafür gelten die von der EU notifizierten Beitragskriterien, deren Kosten über eine Einheitspreisliste überprüft werden.
Bei jedem Projekt, betont der Abteilungsdirektor, führt ein Techniker des Amtes einen Ortsaugenschein durch. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden dabei hinsichtlich der technischen Notwendigkeit und der Kosten überprüft. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht festgehalten; dieser gilt als Grundlage für die Bemessung des Beitrages, wobei die Kostenvoranschläge der Techniker mit der Preisliste, welche jährlich von einer Fachkommission erstellt und von der Landesregierung genehmigt wird, abgeglichen werden.
Alle vorgelegten Projekte verfügen über eine reguläre Baukonzession, ausgestellt von der zuständigen Gemeinde; diese beinhaltet alle notwendigen Genehmigungen in forstlicher, urbanistischer und umweltrelevanter Hinsicht. Für die Durchführung der Arbeiten ist der jeweilige Bauleiter verantwortlich. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt für jedes einzelne Projekt eine Bauabnahme in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht durch die Mitarbeiter des Amtes für Bergwirtschaft. Bei Anträgen öffentlicher Verwaltungen muss die Endabrechnung des Bauleiters zu 100 Prozent mit Rechnungen belegt sein. Interessentschaften und Private hingegen haben die Möglichkeit, einen Teil der Arbeiten durch Eigenleistungen zu erbringen, so zum Beispiel die Schlägerung des Trassenholzes, die Begrünung der Flächen und Böschungen sowie eventuelle Materialtransporte. Diese Leistungen müssen mit Eigenerklärungen belegt und vom Bauleiter bestätigt werden.
mac