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Treffen zu den Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen, welche in Werkstätten und Anvertrauungsabkommen tätig sind, waren Thema einer Aussprache von Soziallandesrätin Martha Stocker mit den Vertretern der Lebenshilfe und des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit.

In der Diskussion um das Entgelt für Menschen mit Behinderungen, welche in Werkstätten und Anvertrauungsabkommen tätig sind, haben sich Landesrätin Martha Stocker, der Abteilungsdirektor für Soziales Luca Critelli, Präsident Martin Telser und Geschäftsführer Georg Leimstädtner des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit sowie der Geschäftsführer der Lebenshilfe Wolfgang Obwexer getroffen. Ausgangspunkt waren die Diskussionen rund um die Einführung eines Entgeltes in der fixen Höhe des sozialen Mindesteinkommens für betroffene Menschen.

"Das Entgelt für Menschen mit Behinderungen in der fixen Höhe des sozialen Mindesteinkommens ist durch einen Abstimmungsfehler bei der Behandlung des neuen Gesetzes im Südtiroler Landtag eingeführt worden", erklärte Landesrätin Martha Stocker. Diese Lösung sei weder gerecht noch zielführend, weshalb unmittelbar eine entsprechende Korrektur eingeleitet wurde. "Unser vordergründiges Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen möglichst in ein normales Arbeitsumfeld zu integrieren", so Stocker. Anstelle einer Vergütung in der fixen Höhe des sozialen Mindesteinkommens gelte es daher, Anreize und Möglichkeiten für eine Teilhabe beeinträchtigter Menschen am Berufs- und Arbeitsleben zu schaffen. Ein sinnvoller Zusammenhang zwischen Arbeitseinsatz und Entgelt sei zudem ein zentraler Aspekt und stelle für jeden Menschen eine wichtige Leistungsanerkennung dar. Durch die verabschiedete Regelung ergeben sich weiters Probleme in der Abstimmung mit anderen finanziellen Leistungen der öffentlichen Hand, wie beispielsweise die Zivilinvalidenrente: Unter Umständen kann es zu einer Schlechterstellung der individuellen Situationen kommen.

Bei der Aussprache stimmten die Vertreter von Lebenshilfe und Dachverband mit Landesrätin Stocker die gemeinsame Vorgehensweise ab: Im Rahmen der Behandlung des Nachtragshaushaltes im Südtiroler Landtag soll der entsprechende Gesetzesartikel wieder auf die ursprünglich geplante Formulierung zurückgeführt werden. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen sollen in den nächsten Monaten einer Analyse unterzogen werden, um zu sehen, in welchen Situationen welche Leistungen gewährt werden. In enger Zusammenarbeit zwischen Landesrätin Stocker, der Landesabteilung Soziales und den betroffenen Patientenvereinigungen werden im Anschluss Möglichkeiten einer besseren Abstimmung der verschiedenen Sozialleistungen definiert. Das Ziel bleibt dabei, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in das Arbeitsleben zu fördern und die Arbeitsleistung und Eigenständigkeit durch ein würdevolles Einkommen und ein wirtschaftliches Auskommen anzuerkennen.

 

mp