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Medienförderung: Richtlinien genehmigt
Die Landesregierung hat heute (1. Dezember) die Richtlinien genehmigt, nach denen sie künftig im Sinne des neuen Landesgesetzes "Bestimmungen zum Kommunikationswesen" lokale Radio- und Fernsehsender sowie Newsportale fördern wird.
Am vergangenen 22. September hatte der Südtiroler Landtag das neue Mediengesetz verabschiedet, das die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebracht hatte. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, den Medienpluralismus sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Südtirol zu stärken und ein unabhängiges, vielfältiges, ausgewogenes und flächendeckendes Informationsangebot zu gewährleisten. Heute nun hat die Landesregierung die Richtlinien zu diesem Gesetz verabschiedet, nach denen das Land lokale Medienunternehmen fördern will.
In den Genuss der Landesförderung in Form von Verlustbeiträgen können demnach lokale Radio- und Fernsehsender aber auch lokale Newsportale kommen, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse herstellen und verbreiten und darüber hinaus Informationen des Zivilschutzes, des Wetterdienstes und Verkehrsberichte sowie im Interesse der öffentlichen Gesundheit ausstrahlen.
Da es einer angemessenen technischen Ausstattung bedarf, um diese Dienstleistungen zu erbringen, erhalten die begünstigten Unternehmen einen fixen Kostenbeitrag für Betrieb und Instandhaltung. Dazu werden 20 Prozent der im Bezugsjahr zur Verfügung stehenden Geldmittel auf alle begünstigten Unternehmen aufgeteilt. Wegen des jeweils unterschiedlichen technischen Aufwands allerdings werden die Mediengattungen gewichtet: ein Fernsehsender erhält das Vierfache des Festbetrags eines Online-Portals, ein Radiosender das Zweifache dieses Betrags.
Der restliche Anteil von 80 Prozent der im Bezugsjahr zur Verfügung stehenden Geldmittel wird nach einem Punktesystem aufgeteilt. Dabei dienen die vom Landesstatistikinstitut ASTAT ermittelten Reichweiten oder für die Portale die Datenverkehrsanalysen des Landesbeirats für das Kommunikationswesen, die Lohnkosten für unbefristet beschäftigte Mitarbeitende und Journalisten sowie die Kosten für den Bezug von Nachrichtenagenturen als Kriterien für die Beitragsbemessung. Diese nimmt der Landesbeirat für das Kommunikationswesen vor. Ausgezahlt werden die Beiträge dann von der Landesabteilung Wirtschaft.
Neu in der Medienförderung ist die Berücksichtigung der Newsportale. Dabei hat die Landesregierung die Nachverfolgbarkeit der Nutzer von Online-Foren zur Voraussetzung für eine Förderung gemacht. So müssen sich Nutzer mit Vor- und Nachnamen, Anschrift, Benutzernamen, Passwort und gültiger E-Mail-Adresse registrieren. Die Freischaltung erfolgt nach Annahme der Netiquette und Zusendung einer Freischalte-URL an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
Für diese Medienförderung stellt die Landesregierung heuer eine Million Euro zur Verfügung, im kommenden Jahr werden es 1,8 Millionen Euro sein. "Somit sind nun die Voraussetzungen geschaffen, dass um Förderung für das zu Ende gehende Jahr sowie auch schon für das kommende Jahr angesucht werden kann," so Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der heutigen Regierungssitzung.
jw