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Verschreibung fachärztlicher Leistungen: Kontrolle vorerst ausgesetzt
Das staatliche Dekret über die Angemessenheit der Verschreibung fachärztlicher Leistung soll umsichtig umgesetzt werden. Dafür spricht sich Gesundheitslandesrätin Martha Stocker aus. Die entsprechenden Kontrollen wurden in Erwartung einer klärenden Stellungnahme des Ministeriums ausgesetzt.
Das staatliche Dekret über die Angemessenheit der Verschreibung fachärztlicher Leistungen wurde am 20. Jänner veröffentlicht. Bereits im Vorfeld hat die Regelung Diskussionen ausgelöst. Auch auf Interpretations- und Umsetzungsschwierigkeiten wurde hingewiesen. Gesundheitslandesrätin Martha Stocker erklärt in diesem Zusammenhang, dass das Landesressort gemeinsam mit den Verantwortlichen anderer Regionen auf diese Probleme hingewiesen habe. Auch aus diesem Grund überprüfe derzeit das Gesundheitsministerium einige dieser kritischen Umsetzungspunkte. "Das Land Südtirol wird sich dabei weiterhin entsprechend einbringen", kündigt Landesrätin Stocker an.
Die Landesrätin plädiert aus diesen Gründen für einen umsichtigen Ansatz bei der Umsetzung des Dekrets und will sich diesbezüglich mit anderen Regionen und autonomen Provinzen, vor allem aber mit der Südtiroler Ärztekammer und anderen lokalen wissenschaftlichen und Fach-Institutionen absprechen.
Bis zu eindeutigen und klärenden Stellungnahmen des Gesundheitsministeriums hat das Landesressort für Gesundheit vor etwa zehn Tagen beschlossen, die Kontrolle über die Angemessenheit der Verschreibungen auszusetzen und alle bediensteten und vertragsgebundenen Ärzte darüber zu informieren.
"Ich bin der festen Überzeugung, dass allen Dienstleistern in der Gesundheitsversorgung bewusst ist, welche Verantwortung jede und jeder Einzelne in der Bewertung der Angemessenheit von medizinischen Leistungen hat. In diesem Sinne muss ein gemeinsames Erarbeiten der angemessenen Behandlung Vorrang vor der Verunsicherung der Patienten haben," so Landesrätin Martha Stocker.
jw