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LR Frick: "Neue Ordnung stärkt Trendsektor Dienstleistungen"
LPA - Ein neues Landesgesetz wird in Kürze den Südtiroler Dienstleistungssektor regeln. Der Landtag hat heute (Donnerstag, 8. November) den von Wirtschaftslandesrat Werner Frick eingebrachten Gesetzesentwurf genehmigt. Diese wird 15 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft treten.
„Mit dem neuen Ordnungsgesetz wird dieser wichtige und aufstrebende Wirtschaftssektor erstmals auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt", so Wirtschaftslandesrat Werner Frick. So genannte "sonstige private Dienstleistungen" würden immerhin einen Anteil von 28 Prozent am Bruttoinlandsprodukt des Landes einnehmen, so Frick.
„Für Unternehmen, die bisher nicht immer eindeutig zugeordnet werden konnten, wird mit dieser gesetzlichen Grundlage Klarheit geschaffen“, erklärt Frick. Die neue Dienstleistungsordnung sieht die Einstufung der Unternehmen nach den international anerkannten ATECO-Kodizes vor. Die Landesregierung wird eine detaillierte Liste aller Dienstleistungstätigkeiten mit den entsprechenden ATECO-Kodizes ebenso beschließen wie eine Liste mit der Angabe einiger Tätigkeiten, die zwar Dienstleistungstätigkeiten sind, aber in Südtirol traditionsgemäß als Handwerk oder Industrie betrachtet werden, darunter der Kaminkehrer, der Friseur, der Schönheitspfleger und der Textilreiniger.
Laut neuem Landesgesetz zählen all jene Leistungen zu Dienstleistungen, die nicht der Produktion eines materiellen Gutes dienen, die aber normalerweise gegen Entgelt erbracht werden. Dienstleistungen sind weder lager-, konservier- noch transportfähig, zumal der Zeitpunkt der Produktion und des Konsums zeitgleich erfolgt.
jw