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Landesjugendbeirat begrüßt Gesetzesentwurf zu Kinder- und Jugendanwaltschaft
LPA - "Mit dem Gesetz zur Einrichtung einer eigenen Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol werden die Voraussetzung geschaffen, damit die Jugendanwaltschaft autonom arbeiten kann, sowohl was die Ansiedelung beim Landtag als auch die klaren Zuständigkeiten betrifft." Der Landesjugendbeirat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2008 ein positives Gutachten zu dem von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf abgegeben.
Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsprogramm zur Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft verpflichtet. Das entsprechende, von Landesrätin Sabina Kasslatter vorgelegte Gesetz, sieht die Schaffung einer eigenständigen Kinder- und Jugendanwaltschaft vor, die beim Landtag angesiedelt ist. Der Entwurf soll noch in dieser Gesetzgebungsperiode im Landtag verabschiedet werden.
Der Landesjugendbeirat für die deutsche und ladinische Sprachgruppe schreibt in einer Stellungnahme, dass damit den internationalen und staatlichen Bestimmungen Rechnung getragen werde und zeigt sich zufrieden, da der Gesetzentwurf die meisten Vorschläge der Jugendorganisationen berücksichtige. Der Jugendbeirat fordert außerdem die zuständige Kommission und den Landtag auf, keine Zeit zu verlieren und den Entwurf rasch zu behandeln.
nd