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Landesämter am 1. und 2. Mai geschlossen
(LPA) Aufgrund des Tags der Arbeit am 1. Mai bleiben die Landesämter nicht nur am Feiertag, sondern auch am darauf folgenden Fenstertag, Freitag, 2. Mai, geschlossen. Der Dienst in den Landesämtern wird am 5. Mai wieder aufgenommen.
Neben dem eigentlichen Feiertag, dem 1. Mai, schließen die Landesämter demnach auch am Freitag, 2. Mai, ihre Tore. Den Bediensteten wird für diesen für sie freien Tag ein Urlaubstag abgezogen.
chr