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LR Theiner zum Freiberuf-Urteil: "Linie des Landes belohnt"
(LPA) Die Position des Landes sieht Gesundheitslandesrat Richard Theiner durch das heutige (21. Mai) Urteil des Oberlandesgerichts gestärkt. Dieses hatte die Forderung der Ärztegewerkschaft Anaao nach Gehaltszulagen für den Verzicht auf die freiberufliche Tätigkeit abgewiesen. "Die Strategie der Anaao, auf Konfrontation und Prozesse zu setzen, ist damit gescheitert", so Theiner.
Streitgegenstand war die Forderung der Anaao nach einer Zulage für die ausschließliche Tätigkeit im Krankenhaus zusätzlich zu den laut Theiner "im gesamtstaatlichen Vergleich hohen Ärztegehältern in Südtirol", und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2000. "Diese völlig überzogene Forderung hätte dem Land und damit dem Steuerzahler rund 40 Millionen Euro gekostet", so der Landesrat.
Nun habe das Urteil des Oberlandesgerichts, mit dem die Forderung abgewiesen worden ist, die Linie des Landes, im Interesse der Patienten und der Steuerzahler nicht nachzugeben, belohnt, so Theiner, der betont: "Schließlich ist das Südtiroler Gesundheitswesen kein Selbstbedienungsladen für die Anaao." Abgewiesen hat das Oberlandesgericht darüber hinaus auch eine Reihe weiterer Forderungen der Anaao, die laut dem Landesrat "einzig darauf abzielen, vorteilhafte Elemente des gesamtstaatlichen Ärztekollektivvertrages zusätzlich in Südtirol einzuführen".
Theiners Fazit: "Damit hat sich der jahrelange Einsatz für ein öffentlich zugängliches, flächendeckendes Südtiroler Gesundheitsweisen und gegen eine Zweiklassenmedizin gelohnt."
chr