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100 Euro mehr Zivilinvalidenrente ab September
LPA - Um die Rente für Zivilinvaliden, Voll- und Teilblinde und Gehörlose, wie von der Landesregierung beschlossen, um 100 Euro erhöhen zu können, muss der Südtiroler Landtag ein Gesetz verabschieden. Dann kann sie rückwirkend ab 1. September ausbezahlt werden. Die 4. Gesetzgebungskommission hat den entsprechenden Gesetzesartikel gestern, 31. Juli, genehmigt. Die Bestimmung kommt also sofort nach der Sommerpause in den Landtag. „Damit sind wir dem Ziel schon einen großen Schritt näher gekommen“, freut sich Soziallandesrat Richard Theiner.
Anfang Juli hatte die Landesregierung beschlossen, die Rente für Zivilinvaliden, Vollblinde, Teilblinde und Gehörlose um 100 Euro im Monat zu erhöhen, um dem Kaufkraftverlust gerade bei den sozial meist Gefährdeten entgegenzuwirken. Nutznießer dieser Erhöhung werden ungefähr 5000 Personen sein. Seitdem gibt es immer mehr Anfragen im Sozialressort des Landes, wann nun endlich der erhöhte Betrag ausbezahlt werde. Die Ausschüttung der höheren Rente kann jedoch nur auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen. „Die 4. Gesetzgebungskommission hat am 31. Juli den Artikel zur Erhöhung der Zivilinvalidenrente genehmigt. Damit wurde diese Bestimmung in das Gesetz aufgenommen, welches nach der Sommerpause im Südtiroler Landtag zur Abstimmung kommen wird“, zeigt sich der Direktor der Landesabteilung Sozialwesen Karl Tragust mit dem raschen Gang bei der Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen und notwendigen Schritte zufrieden. Das Sozialressort weist darauf hin, dass die Zuschläge auf die bestehende Zivilinvalidenrente frühestens ab der Verabschiedung des Gesetzes durch den Südtiroler Landtag erfolgen könnten. Das Gesetz werde aller Voraussicht nach schon im Oktober in Kraft treten, schätzt Soziallandesrat Theiner. „Die erhöhten Zivilinvalidenrenten werden dann aber auf jeden Fall rückwirkend ab 1. September ausbezahlt“, so Theiner.
Die Empfänger von Zivilinvalidenrenten müssten also noch ein wenig Geduld aufbringen, bevor die von der Landesregierung gewollte Erhöhung der Zivilinvalidenrente auch wirklich in ihrer Tasche spürbar wird. Es ist nicht nötig, dass sie selbst bei irgendeinem Amt vorstellig werden. Sie werden die Erhöhung automatisch ohne irgendein Ansuchen erhalten.
SAN