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Interspar: "Verwaltungsgerichts-Urteil bringt keine neuen Erkenntnisse"

(LPA) Keine neuen Erkenntnisse bringt - nach Einschätzung des Handelsressorts des Landes - das Urteil des Verwaltungsgerichts in der Causa "Interspar". "Das Gericht bestätigt die Notwendigkeit einer räumlichen Trennung zwischen den Geschäften für Lebensmittel und Baumaterialien im 'Interspar', wobei die technischen Fragen rechtlich neu geregelt worden sind", heißt es aus dem Ressort.

In seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht ein früheres Urteil bestätigt, wonach der "Interspar"-Supermarkt in Bozen Süd seine beiden Geschäftsbereiche klar trennen müsse. "Im Prinzip bestätigt das Gericht damit die Landesgesetzgebung, die es verbietet, zwei bestehende Einzelhandels-Lizenzen für Waren, deren Verkauf heute im Gewerbegebiet nicht mehr erlaubt wäre, zusammenzulegen", heißt es aus dem Ressort. Dieser Grundsatz gelte trotz einiger Änderungen der Gesetzgebung nach wie vor und es sei klar, dass sich alle Einzelhändler daran zu halten hätten.

Gleichzeitig greift das Verwaltungsgericht in seinem Urteil auch die technischen Details der Trennung auf und bestätigt ein früheres Urteil, in dem dem Supermarkt die Errichtung einer bis zur Decke reichenden Trennwand zwischen den beiden Geschäftsbereichen vorgeschrieben worden war. "Dieses Detail ist allerdings im Frühsommer durch die Änderung des Handelsgesetzes neu geregelt worden", betont man im Ressort und verweist auf die Bestimmung, nach der die Trennwand zwischen verschiedenen Geschäftsbereichen mindestens 2,5 Meter hoch sein aber nicht mehr zwangsläufig bis zur Decke reichen müsse.

Auch was den gemeinsamen Kassenraum betrifft, so gebe es in der Zwischenzeit eine neu, kundenfreundlichere Regelung. "Eine im Frühjahr vorgenommene Änderung der Durchführungsverordnung zum Handelsgesetz des Landes erlaubt einen gemeinsamen Kassenraum für solche Betriebe, die nicht zusammengelegt werden dürfen", heißt es aus dem Handelsressort.

chr