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Geregelter Übergang vom Krankenhausbett in die häusliche Pflege

LPA - Viele Patienten benötigen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weitere Betreuung und Pflege. Dieser empfindliche Übergang von der Krankenhausbetreuung in die Hausbetreuung sollte möglichst reibungslos klappen. Mit der „vernetzten Überleitung“ hat die Landesregierung diese Woche auf Antrag von Gesundheitslandesrat Richard Theiner die Spielregeln für die beteiligten Einrichtungen und Dienste zum Wohle der Patienten festgesetzt.

„Braucht ein Patient weitere Therapie, Pflege oder Betreuung nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus, so müssen Informationen zeitgerecht und vollständig weiter gegeben werden, die Zuständigkeiten geklärt sein und genügend Zeit zur Verfügung stehen, um sowohl die Angehörigen vorzubereiten, aber auch um Dienste oder Hilfsmittel zu beschaffen und den Wohnbereich pflegegerecht vorbereiten zu können“, begründet Landesrat Richard Theiner den Zweck der Maßnahme. Die Landesregierung hat deshalb Regeln für eine „vernetzte Überleitung“ festgeschrieben, um die reibungslose Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus und ihre Überleitung in die eigene Wohnung oder in eine stationäre Einrichtung zu gewährleisten. Dabei kommt es besonders auf das Zusammenwirken zwischen Krankenhaus, Sprengel und Hausarzt an. Auch bisher habe man sich bemüht die weiterführende Versorgung von Patienten abzusichern, so Theiner. Aber was bisher vor allem durch persönlichen Einsatz gelang, werde künftig zur verbindlichen Regel, erklärt der Landesrat. Eine optimale Entlassungsplanung bedeutet laut Theiner eben eine größere Sicherheit für Patienten und Angehörige sowie eine bessere Nutzung von Krankenhausbetten.

SAN