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Landesämter am 2. Jänner geschlossen, am 5. Jänner geöffnet

(LPA) Wegen des Feiertags am 1. Jänner bleiben die Landesämter am Fenstertag, Freitag, 2. Jänner, geschlossen. Am Montag, 5. Jänner, sind die Ämter dagegen wieder zugänglich.

Rund um den Jahreswechsel werden die Landesämter demnach noch morgen, 30. Dezember, zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich sein. Am Silvestertag, 31. Dezember, bleiben die Ämter dagegen geschlossen, wobei den Mitarbeitern ein halber Tag als Pflichturlaub von ihrem Urlaubskonto abgezogen wird. Ebenso geschlossen bleiben die Ämter am Neujahrstag sowie am Fenstertag, Freitag, 2. Jänner. Auch letzterer Tag wird den Mitarbeitern vom Urlaubskonto abgezogen.

In der kommenden Woche werden die Landesämter nur am Feiertag, 6. Jänner, geschlossen bleiben, während sie am Montag, 5. Jänner, zu den gewohnten Zeiten zugänglich sein werden.

chr