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Zuteilung von Zivildienern: Frist für Ansuchen verlängert
(LPA) Nicht wie ursprünglich geplant bis Ende Juli, sondern noch bis 14. August können sich Organisationen in das Verzeichnis all jener eintragen lassen, denen ein Zivildiener zugeteilt werden kann. Die Verlängerung der Frist wurde nun von den zuständigen Stellen in Rom dem Landesamt für Kabinettsangelegenheiten mitgeteilt.
Organisationen, die einen Zivildiener beschäftigen möchten, müssen in Rom akkreditiert werden, das heißt, sie müssen in das entsprechende Verzeichnis eingetragen werden. Ohne diese Eintragung ist eine Zuteilung eines Zivis nicht möglich. Nun ist der Termin, innerhalb dessen das Ansuchen um die Eintragung in das Verzeichnis abgegeben werden muss, um zwei Wochen verlängert worden.
Anstatt bis Ende Juli haben interessierte Organisationen demnach bis 14. August Zeit, das Ansuchen um Eintragung an das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in der Bozner Crispistraße 3 zu stellen. Dort gibt es auch die notwendigen Unterlagen und alle gewünschten Informationen (Tel. 0471 412036, E-Mail: zivildienst@provinz.bz.it).
chr