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Hausangestellte und Pflegehilfen: Der Weg zum geregelten Arbeitsverhältnis
(LPA) Wer das Arbeitsverhältnis bis dato schwarz beschäftigter Hausangestellter und Pflegehilfen rechtlich in Ordnung bringen möchte, kann sich dazu seit heute (1. September) eines vereinfachten Verfahrens bedienen. Darauf macht Arbeitslandesrätin Barbara Repetto aufmerksam. Der Antrag dafür muss vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer kommen.
In Ordnung gebracht werden können die Arbeitsverhältnisse all jener Hausangestellten und Pflegehilfen, die am 30. Juni dieses Jahres seit mindestens drei Monaten in Südtirol beschäftigt waren. Das vereinfachte Verfahren gilt dabei für sämtliche Berufsbilder, die im Kollektivvertrag für Haushaltsangestellte geregelt sind, also auch für Büglerinnen, Wäscherinnen, Köchinnen im Haushalt, Hausgärtner, Begleitpersonen, Hauswarte oder Babysitter.
Die Anträge müssen von 1. bis 30. September online über die Webseite des Innenministeriums (www.interno.it) eingereicht werden. "Nachdem die Anzahl der in Ordnung zu bringenden Arbeitsverhältnisse nicht beschränkt ist, ist keine Eile geboten, sofern der Termin des 30. September eingehalten wird", so Repetto. Für italienische Staatsbürger und Bürger aus den neuen EU-Staaten kann der Antrag beim Sozialfürsorge-Institut INPS eingereicht werden (www.inps.it).
Für jeden Antrag müssen 500 Euro über das Formblatt F24 eingezahlt werden, das bei Banken und Post oder über www.agenziaentrate.gov.it erhältlich ist.
Für die genaue Vorgangsweise hat die Landesabteilung Arbeit ein Informationsblatt ausgearbeitet. Dieses ist über die Webseite der Landesabteilung Arbeit im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/arbeit abrufbar.
chr