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Ehrenamt: Weitere Terminverlängerung für Steuermeldung von Vereinen

LPA - Ehrenamtliche Vereine und Organisationen haben noch bis Jahresende Zeit, ihre Meldung über die Einkommenssteuer-Erleichterungen an die staatliche Einnahmen-Agentur zu richten. Auf diese erneute Terminverlängerung für die Übermittlung des umstrittenen EAS-Vordruckes weist das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten hin.

Ehrenamtliche Vereine, juristische Personen des Privatrechts und so genannte Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens, die Steuererleichterungen im Sinne des Artikels 148 des Einheitstextes zur Einkommenssteuer (TUIR) in Anspruch nehmen, sind zur Erstellung des EAS-Vordruckes verpflichtet. Dieser Vordruck muss der staatlichen Agentur für Einnahmen übermittelt werden. Meldung und Übermittlung erfolgen auf telematischem Weg. Der zunächst auf 15. Dezember festgelegte Übermittlungstermin wurde nun auf Jahresende 2009 verschoben. Auf diese Terminverlängerung weist das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten hin.

jw