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Vortrag: „Erbrecht von Frau zu Frau erklärt“ am 20. April in Pfelders
LPA - Worauf Frauen in Sachen Erbrecht achten müssen, erfahren Interessierte am Dienstag, 20. April, bei einem Vortrag in Pfelders. Organisiert wird der Vortrag vom Frauenbüro des Landes und vom Landesbeirat für Chancengleichheit.
Mit einer Reihe von frauenspezifischen Vorträgen wollen der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro Kontakt mit Frauen aus allen Landesteilen aufbauen und die Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und Politikerinnen fördern.
Beim Vortrag am 20. April in Pfelders erklärt die Rechtsanwältin Marion Brugnara die wichtigsten Begriffe zum Thema Erbrecht. Anhand von praktischen Beispielen erläutert sie die wichtigsten Begriffe zum Thema Erbrecht erläutert wie z. B. gesetzliche und testamentarische Erbfolge, Pflichtteile oder die Möglichkeit der Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten. Es wird jeweils aufgezeigt, worauf frau in den konkreten Fällen besonders achten muss.
Der Vortrag „Erbrecht von Frau zu Frau erklärt“ findet am Dienstag, 20. April, um 20 Uhr im Turnsaal der Grundschule in Pfelders statt. Alle Interessierten können kostenlos am Vortrag teilnehmen.
SAN