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Stellungnahme zu Ticket und Datenschutz
LPA - Mit der Eigenerklärung zur Ticket-Befreiung bringt das Land geltende staatliche Bestimmungen zur Anwendung und erleichtert zudem dem Bürger den ansonsten langwierigen bürokratischen Aufwand. Dies stellt das Ressort Gesundheit in der nachfolgenden Stellungnahme zu entsprechenden Medienberichten zu Ticket und Datenschutz klar.
Offensichtlich bereitet die Abgabe der Eigenerklärung zur Befreiung der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe (Ticketbefreiung) einigen deshalb Schwierigkeiten, weil die Betroffenen ihre wirtschaftliche Situation nicht genau kennen. Das Ressort für Gesundheitswesen stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Landesverwaltung die bisher gültigen staatlichen Bestimmungen über die Befreiungen aufgrund des Einkommens zur Anwendung bringt; die betroffenen Bürger mussten bisher bei Inanspruchnahme von gesundheitlichen Leistungen - für die pharmazeutischen Leistungen galt dies bis Ende des Jahres 2000 – sogar jedesmal ihre wirtschaftliche Situation erklären.Die nunmehrige Verfahrensweise zielt darauf ab, dass der Bürger denselben Sachverhalt nur einmal erklärt, und in der Folge nur mehr die Eigenerklärung über die Ticketbefreiung dem Leistungserbringer vorweist. Abgesehen davon, gibt einmal das Landesgesetz vom 5. März 2001, Nr. 7, im Artikel 35 der Landesregierung die Möglichkeit, die Ticketbefreiung aufgrund der Bewertung des Einkommens und des Vermögens vorzunehmen; ebenso sieht das Staatsgesetz vom 24. Dezember 1993, Nr. 537, im Artikel 8, Absatz 16, explizit eine Erklärung des Bürgers über seine Einkommenssituation vor. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Eigenerklärung bereits gegeben. Mit der neuen Verfahrensweise der einmaligen Erklärung wollen wir erreichen, dass die Bürger nicht bei jeder Inanspruchnahme von Leistungen diese Erklärung abzugeben und mit Unterschrift zu bestätigen haben. Damit glauben wir sogar, dass wir die Situation vielfach verbessert haben.
Hinzu kommt selbstverständlich, dass der Bürger nicht gezwungen ist, dem Apotheker bzw. beim Ticketinkasso die Einkommenslage im Detail darzulegen. Er hat lediglich die Eigenerklärung durchzulesen und eventuell das entsprechende Kästchen ohne Angabe von Details anzukreuzen, zu unterschreiben und abzugeben.
Er hat auch die Möglichkeit, den Vordruck nach Hause zu nehmen und ihn in der Folge in einer Apotheke oder bei der Beanspruchung der Gesundheitsleistung abzugeben.
Auf diese Weise müssen die Bürger, die aus Einkommensgründen befreit sind, nicht wiederholt am Ticketschalter anstehen, um zu erklären, dass sie ticketbefreit sind.
VFmb