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Vortrag: „Erbrecht von Frau zu Frau erklärt“ am 18. Oktober in Kastelruth

LPA - Worauf Frauen in Sachen Erbrecht achten müssen, erfahren Interessierte am Montag, 18. Oktober, bei einem Vortrag in Kastelruth. Organisiert wird der Vortrag vom Frauenbüro des Landes und vom Landesbeirat für Chancengleichheit.

Mit einer Reihe von frauenspezifischen Vorträgen wollen der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro Kontakt mit Frauen aus allen Landesteilen aufbauen und die Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und Politikerinnen fördern.

Beim Vortrag am 18. Oktober in Kastelruth erklärt die Rechtsanwältin und Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit Ulrike Oberhammer die wichtigsten Begriffe zum Thema Erbrecht. Anhand von praktischen Beispielen erläutert sie die wichtigsten Begriffe zum Thema Erbrecht erläutert wie z. B. gesetzliche und testamentarische Erbfolge, Pflichtteile oder die Möglichkeit der Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten. Es wird jeweils aufgezeigt, worauf frau in den konkreten Fällen besonders achten muss.

Der Vortrag „Erbrecht von Frau zu Frau erklärt“ findet am Montag, 18. Oktober, um 20 Uhr in der Aula Magna der Mittelschule in Kastelruth statt. Alle Interessierten können kostenlos am Vortrag teilnehmen.

SAN