News
Zinshöhe für Darlehen: Haltung des Landes korrekt
Die von der Landesverwaltung und anderen Lokalkörperschaften seinerzeit geforderte Neuverhandlung mit den Banken über die Zinshöhe für Darlehen für geförderten Wohnbau ist rechtens: das Verwaltungsgericht von Latium hat in der Tat den von der italienischen Bankenvereinigung eingebrachten Rekurs abgelehnt und hat den Lokalkörperschaften Recht gegeben.
Bei diesem Streit geht es um Darlehen, die vor vielen Jahren vergeben wurden, als nämlich die Marktlage so ganz anders war als heute und der Zinssatz für Darlehen zwischen 13 und 20 Prozent lag. Auf der Basis neuer Gegebenheiten und aufgrund einschlägiger staatlicher Bestimmungen aus dem Jahre 1999 haben in der Folge die Lokalkörperschaften darauf bestanden, daß über die wucherische Zinshöhe neu verhandelt wird; die Landesverwaltung hatte an die 1000 solcher Praktiken laufen und hat in der Folge die eigenen Beiträge blockiert.Die Banken waren mit der Interpretation der neuen Bestimmungen seitens der Lokalkörperschaften nicht einverstanden und haben über die Bankenvereinigung Rekurs eingelegt. Das Verwaltungsgericht von Latium hat nun den Lokalkörperschaften Recht gegeben; "unser Bemühen, das öffentliche Geld korrekt zu verwalten, ist vom Gericht als gerechtfertigt anerkannt worden", freut sich Landesrat Di Puppo. Auf politischer Ebene soll nun versucht werden, in das nächste Finanzgesetz des Staates einen Passus einzufügen, mit dem die Zinshöhe für Darlehen genau festgelegt wird.
VA