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Aus der Sitzung der Landesregierung

(LPA) - Die Unwetterschäden im Pustertal, die Wohnbauförderung, der Detailhandel im Gewerbegebiet und das Urbanistikgesetz waren Schwerpunktthemen der heutigen Sitzung der Südtiroler Landesregierung.

Unwetterschäden
Vier Millionen Euro dürfte der Schaden betragen, den die Unwetter der vergangenen Tage im Pustertal angerichtet haben. Besonders betroffen sind die Mühlwald, Vintl, Terenten, Weißenbach und Mühlen (Sand i. T.) sowie die Sektoren Landwirtschaft und Wasserschutzbauten, aber auch für die Bereiche Forstwirtschaft und Wohnbau hat das Zivilschutzamt sechsstellige Schadenszahlen festgeschrieben. Eine überschlägige Bilanz der Schäden, die die Gewitter der vergangenen Tage im Pustertal angerichtet haben, hat die Landesregierung heute auf der Grundlage der Berichte der zuständigen Landesämter gezogen. „Glücklicherweise ist der Schaden nur materieller Natur,“ erklärte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder; „Menschen und Tiere haben keinen Schaden genommen.“ Die Wasserschutzbauten beziehungsweise die Arbeiten der Wildbachverbauung lobte der Landeshauptmann in diesem Zusammenhang, sie hätten sei hätten Vintl, Terenten und Mühlen in der Gemeinde Sand in Taufers vor Schlimmerem bewahrt. Dank sprach er den Feuerwehr für den „selbstlosen Einsatz“ aus. Die Landesregierung sprach sich heute für eine schnellstmögliche Schadensbehebung durch die zuständigen Ämter aus: vor allem die Straßen seien umgehend wieder in Stand zu setzen. In der Folge werden die detaillierten Schadenserhebungen durchgeführt, auf deren Grundlage die Landesregierung dann Vergütungen und Finanzierungen beschließen kann.

Urbanisitk-Gesetzentwurf
Der von Landesrat Michl Laimer vorgelegte Landesgesetzentwurf zum Sachbereich Raumordnung ist heute von der Landesregierung verabschiedet worden. Zur weiteren Behandlung wird er nun an den Landtag weitergeleitet.

Wohnbauförderung: Durchführungsverordnung geändert
An die 30 Artikel umfasst die Änderung der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz, die die Landesregierung heute beschlossen hat. Nue beziehungsweise detailliert geregelt werden damit die Bestimmung der zweijährigen beruflichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Inanspuchnahme der Wohnbauförderung (auch Erziehungszeiten, Militär und Praktika gelten als Arbeitszeit), die Pflicht, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu haben (wird für beruflich bedingte Versetzungen erleichtert),  die Bestimmungen über Unterhaltspflichten sowie für Wintergärten, Vermietung, Wiederaufbau von Wohngebäuden.

Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung: zweimonatige Frist
Angesichts der Schwierigkeiten vieler Gemeinden bei der Aufbewahrung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung und der Ausstellung der entsprechenden Nachweise hat die Landesregierung eine zweimonatige Frist festgelegt. Zwei Monate lang ist es möglich, anstelle des offiziellen Dokumentes eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, das Dokument muss allerdings in der Folge nachgereicht werden. Ab sofort anzuwenden sind die neuen Prozentsätze der Sprachgruppenstärke. In einem Rundschreiben wird der Landeshauptmann die Gemeinden über diese Vorgaben aufklären.

Detailhandel in Gewerbezonen
Die Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz über den Detailhandel in Gewerbezonen wurde heute von der Landesregierung abgeändert. Die Abänderung – so der Landeshauptmann – war in Folge der Einführung der neuen Warentabellen notwendig geworden. Demnach dürfen in Gewerbezonen Brennstoffe, verschiedene Baumaterialien (auch Material für Heimwerker und elektrische Werkzeuge, kleine Holz und Plastikutensilien, Campingartikel), landwirtschaftliche Produkte, Autos, Werkzeugmaschinen und Möbel (auch Elektrostandgeräte, wenn diese gemeinsam mit den Möbeln angeboten und ausgesetllt werden) im Detail verkauft werden. Ausgeschlossen ist ein Detailverkauf für Bekleidungsartikel und Lebensmittel (mit Ausnahme von Fleisch, Wurstwaren, Gewürzen sowie Katzen- und Hundefutter).

Zuständigkeitsfragen vor dem Verfassungsgericht
Mit zwei Zuständigkeitsfragen will sich die Landesregierung an das Verfassungsgericht in Rom wenden. Die eine betrifft die Kontroll- und Inspektionsbefugnisse in den Industriebetrieben in Südtirol. Angeknüpft wird an den Fall des Betriebes MEMC Electronic Materials in Meran, wo die Direktion für die Abteilung Umweltschutz des Umweltministeriums vor kurzem trotz Intervention des Landeshauptmannes eine Inspektion durchgeführt hat. Nach Ansicht der Landesregierung stehen diese Aufgaben und Befugnisse allein dem Land zu. Diesen Standpunkt sollen nun in Rom vor dem Verfassungsgericht die Anwälte Roland Riz aus Bozen und Sergio Panunzio aus Rom vertreten. Auch im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen des EU-Programmes Interreg III pocht das Land auf seine direkte Zuständigkeiten und beruft sich dabei unter anderem auf das Madrider Abkommen. Anlass dafür ist das Schreiben des Regionenministers, der vor kurzem für die Durchführung von grenzüberschreitenden europäischen Projekten ein Einvernehmen mit der Regierung gefordert hatte. Landeshauptmann Luis Durnwalder erklärte heute sein Unverständnis für den Standpunkt des Ministers, da ja „die EU selbst diese Art der direkten Zusammenarbeit zwischen Regionen und Provinzen“ vorantreibe, eine Zusammenarbeit, die die Zuständigkeiten des Staates in Sache Außenpolitik und internationale Beziehungen keinesfalls antaste ja beeinträchtige.

Transplantation: überregionales Abkommen
In Sachen Organ- und Gewebeentnahme und Transplantation wird das Land Südtirol mit den Regionen Apulien, Emilia Romagna, Toskana, Piemont und dem Aostatal Zusammenarbeiten. Heute wurde der Landeshauptmann zur Unterzeichnung eines Abkommens ermächtigt, durch das der Bereich auf einer größeren Ebene besser koordiniert werden soll.

Gesamtstaatlicher Frequenzzuteilungsplan für den digitalen Hörfunk
Dem gesamtstaatlichen Frequenzzuteilungsplan für den digitalen Hörfunk hat die Landesregierung heute zugestimmt. Sie beschloss der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen ihr Einvernehmen für den Südtirol betreffenden Teil des Planes auszusprechen. Der Plan sieht 189 Senderstandorte in Südtirol vor. Sollten trotzdem Schattenzonen bestehen bleiben, behält es sich die Landesregierung vor, die Einfügung neuer Standorte zu beantragen.

Behindertenbetreuer/-innen an den Schulen
Insgesamt 27 Behindertenbetreuer/-innen bzw. Behindertenerzieher/-innen, 20 an deutschen, fünf an italienischen und zwei an ladinischen Schulen, sollen sollen während der nächsten drei Jahre an Südtirols Pflichtschulen tätig sein. Auf dieses Stellenkontingent  für den Zeitraum 2002-2005 einigte sich heute die Landesregierung. Nach den Worten des Landeshauptmannes handelt es sich um einen Kompromiss zwischen dem vom Landtag geforderten Aufnahmestopp und den Forderungen der Behindertenverbände und Schulverantwortlichen nach 71 Behindertenbetreuer bzw. Betreuerinnen.

Einstufung der Kindergärtnerinnen und Grundschullehrer
Kindergärtnerinnen mit akademischen Titel werden in die achte Funktionsebene eingestuft, das gilt sowohl für den rechtlichen als auch für den wirtschaftlichen Aspekt. Auch das Lehrpersonal der Grundschulen mit Hochschulabschluss wird das Gehalt der achten Funktionsebene erhalten, was die personalrechtliche Einstufung anbelangt kann die Landesregierung keine Entscheidung vorgeben, da die Lehrpersonen Staatsangestellte sind.

Italienische Landesbibliothek „Claudia Augusta“
Die italienische Landesbibliothek soll den Namen „Claudia Augusta“ tragen. Den Vorschlag des wissenschaftlichen Beirates der Bibliothek hat die Landesregierung heute genehmigt. Der Name der berühmten römischen Straße, die durch Südtirol führte, soll eine Beziehung zur Geschichte herstellen und gleichzeitig Sinnbild für den Weg und die Verbindung, die Bücher schaffen.

Tierpension in Olang
In Olang darf in landwirtschaftlichem Grün eine Tierpension errichtet werden. Die Landesregierung hat heute dem Vorhaben zugestimmt. Zu diesem Zweck soll in der Sallerstraße ein ehemaliger Schweinestall umgebaut werden. Vorausgesetzt wird, dass die Gesundheits- und Hygienebestimmungen beachtet werden. Die maximale Anzahl der Tiere, die aufgenommen werden können, muss die Gemeinde in ihrer Ermächtigung festlegen. In der Tierpension sollen vor allem Hunde, aber auch andere Haustiere, während eines Urlaubs oder einer gesundheitsbedingten Abwesenheit ihrer Herrchen Unterkunft finden. Die Errichtung von Tierpensionen unterliegt der Zustimmung der Landesregierung.

Neues Gewerbegebiet in Sinich
Die Gewerbeflächen in Sinich wachsen an. Im Bereich des Freihofes soll ein 4,5 Hektar umfassendes Gelände als Gewerbezone von Landesinteresse ausgewiesen werden. Das Verfahren zur Änderung des Bauleitplanes von Meran wurde heute von der Landesregierung von Amts wegen eingeleitet.

Förderung von klimatischen Kuraufenthalten
Verschiedene soziale Vereinigungen und Einrichtungen (Caritas, Behindertenverbände) führen klimatische Kaufenthalte für Kinder am Meer oder im Gebirge durch. Im laufenden Jahr werden diese Initiativen von der Landesverwaltung mit 785.000 Euro gefördert. Die Gelder wurden heute zweckgebunden.

Gelder für Privatschulen
Runde 3,2 Millionen Euro wurden zur Förderung von sechs Privatschulen bereitgestellt. Hauptnutznießer ist das Franziskanergymnasium in Bozen, gefolgt vom Vinzentinum in Brixen.

jw