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Aktionsplan gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft
Nachdem in der vergangenen Woche am Sitz der Landesabteilung Arbeit die Landeskommission für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eine enge Zusammenarbeit aller betroffenen Ämter und Behörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen hat, fand nun heute in der Bozner Agentur der Finanzämter eine Strategiebesprechung über gezielte Aktionen gegen die Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft in Südtirol statt.
In Vertretung der Abteilung Arbeit der Landesverwaltung hat daran der Direktor des Arbeitsinspektorates, Sieghart Flader, teilgenommen. Neben dem Leiter der Landesagentur der Finanzämter, Ciro De Sio, waren an der Aussprache auch der Kommandant der Finanzwache in Südtirol, Col. Melchiorre Porretti, der Direktor des NISF, Gaetano Guerriero, und mehrere Vertreter der in Südtirol vertretenen Sozialversicherungsanstalten anwesend.
Schwerpunkt der Aussprache war die Vereinbarung eines gemeinsamen Aktionsplanes gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft. Damit sollen gegen Ende der Frist für die Herausführung aus der Schattenwirtschaft und für die Meldung von bisher nicht gemeldeten Arbeitsverhältnissen sowie der irregulären Steuerpositionen, die am 30. November ausläuft, die in der Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft verbliebenen Betriebe und Unternehmen ausgeforscht werden.
Die gesetzten Maßnahmen beinhalten in der Anlaufsphase die Überprüfung von Eigentümern von typischen Investitionsgütern (z.B. Lastkraftwagen) und Großkunden der Elektrokonzerne mit unterlassenen oder unterdurchschnittlichen Steuererklärungen und sollen später mit gezielten Kontrollen zur Feststellung von Schwarzarbeit in besonders exponierten Sektoren weitergeführt werden.
Den überführten Steuersündern und Schwarzarbeitern drohen drakonische Strafen. Außer den üblichen Verwaltungsstrafen für Steuerhinterziehungen, unterlassene Anmeldung von Arbeitnehmern und nachträgliche Meldung der Sozialversicherungspositionen werden zusätzliche Verwaltungsstrafen im Ausmaß zwischen 200 und 400 Prozent der gesamten Arbeitskosten und gegebenenfalls die kürzlich stark erhöhten strafrechtlichen Sanktionen für die illegale Ausländerbeschäftigung verhängt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, bei allen an der Bekämpfung der Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft beteiligten Ämtern und Institutionen eine Informations- bzw. Anlaufsstelle für die Regelung der begangenen Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung einzurichten. Interessierte Unternehmen und Arbeitnehmer können sich demzufolge bei der Landesagentur für Einnahmen, dem Arbeitsinspektorat, dem NISF und dem INAIL über die Möglichkeiten der Herausführung aus der Schwarzarbeit und der Schattenwirtschaft informieren.
VA