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Beiträge für Sport und Freizeit: Gesuche an das Landesamt für Sport innerhalb Jänner
LPA - Das Landesamt für Sport weist darauf hin, dass der Abgabetermin für Beitragsgesuche für Sport und Freizeit für das laufende Jahr 2011 innerhalb Jänner abgegeben werden müssen.
Das Landesamt für Sport hat die Möglichkeit, Freizeitvereine zu unterstützen. Das Landesgesetz Nr. 22 von 1983 sieht vor, dass die Vereine für die jährliche Tätigkeit, den Ankauf von Geräten, die Organisation von Veranstaltungen und etwa auch für die Realisierung von Freizeitanlagen Beiträge erhalten. Maßnahmen zugunsten des Sports sieht das Landesgesetz vom 16. Oktober 1990 vor, Ansuchen um Beiträge können Sportvereine und Fachverbände, Sportförderungskörperschaften, Amateurvereine und -gesellschaften sowie Gemeinden (beschränkt auf Sportanlagen) einreichen.
Die entsprechenden Formulare können von der Homepage heruntergeladen werden: www.provinz.bz.it/sport. Die Gesuche müssen auf dem Postweg (es gilt der Poststempel) oder persönlich innerhalb Montag, 31. Jänner, 16.15 Uhr im Landesamt für Sport im Palais Widmann in der Crispistraße 3 in Bozen abgegeben werden.
mac