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Entwicklungszusammenarbeit: Um Beiträge bis 31. Jänner ansuchen
LPA - Bis 31. Jänner Februar haben Organisationen und Private Zeit, dem Land Projekte der Entwicklungszusammenarbeit vorzulegen. Diese können mit einem Beitrag von bis zu 70 Prozent der Kosten unterstützt werden. Zuständig für die Entwicklungszusammenarbeit des Landes ist das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten.
Über diese Landesamt gefördert werden Vorhaben, dank derer die Lebensbedingungen der Bevölkerung vor Ort verbessert werden können. Eingereicht werden können die Projekte von Nichtregierungs-Organisationen, von ehrenamtlichen Vereinigungen und von Privatpersonen.
Das Land kann bis zu 70 Prozent der Kosten übernehmen, wenn es sich um Projekte in Schwerpunktländern der Südtiroler Entwicklungszusammenarbeit handelt. 1.265.000 Euro sind dafür für das Jahr 2011 vorgesehen. Im Jahr 2010 wurden 44 Projekte unterstützt.
Projektvorschläge können innerhalb Montag, 31. Jänner, im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Palais Widmann, Crispistraße 3, Bozen, eingereicht werden, Telefon 0471 412132, E-Mail Kabinett@provinz.bz.it, Web www.provinz.bz.it/entwicklungszusammenarbeit
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