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Nachtragshaushalt- und Finanzgesetz ab Mittwoch in Kraft
Landeshauptmann Luis Durnwalder hat vor kurzem, wie von den neuen Autonomiebestimmungen vorgesehen, die Landesgesetze Nr. 11 und Nr. 12 zum Nachtragshaushalt und zu den Finanzen unterzeichnet. Die beiden Gesetze werden am Mittwoch, 7. August 2002, in Kraft treten.
Bei den von Landeshauptmann Durnwalder unterzeichneten Gesetzen handelt es sich um die "Bestimmungen im Bereich der Abgaben und Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2002 und für den Dreijahreszeitraum 2002-2004" sowie um den "Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2002 und für den Dreijahreszeitraum 2002-2004".
Diese Gesetze werden als Landesgesetz Nr.11 und Landesgesetz Nr.12 vom 26. Juli 2002 im Amtsblatt der Regionen vom morgigen 6. August 2002 veröffentlicht und treten am Mittwoch, 7. August 2002 in Kraft.
SAN