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Kleinkraftradbesitzer: Zulassungsbescheinigung und Kenntafel ersetzen
LPA - Wer ein Kleinkraftrad mit Zulassung vor dem 14. Juli 2006 besitzt, muss die Zulassungsbescheinigung und die Kenntafel innerhalb vom Transportministerium festgesetzten Termine beim Schalterdienst der Landesabteilung Mobilität in Bozen mit einer neuen Kenntafel und Zulassungsbescheinigung ersetzen.
Die Bestimmungen der neuen Straßenverkehrsordnung geben als Endtermine für den Tausch von Kenntafel und Zulassung den 1. Juni 2011 für Kleinkrafträder deren Kennzeichen mit den Ziffern „0“, „1“ oder „2“ beginnen an; den 1. August 2011 für Kleinkrafträder deren Kennzeichen mit den Ziffern „3“, „4“ oder „5“ beginnen; den 29. September 2011 für Kleinkrafträder deren Kennzeichen mit den Ziffern „6“ „7“ oder „8“ beginnen und 28. November 2011 für Kleinkrafträder deren Kennzeichen mit der Ziffer „9“ oder dem Buchstaben „A“ beginnen.
Auszutauschen sind die Bescheinigung über die technische Fahrtauglichkeit und das Kennzeichen des eigenen Kraftrades, und zwar für die Kleinkrafträder, die vor dem 14. Juli 2006 zugelassen wurden. Vorgenommen wird der Austausch beim Schalterdienst der Landesabteilung Mobilität, Landhaus 3B, in der Crispistraße 10, in Bozen.
Weitere Informationen erteilt das Callcenter „Info Führerscheine-Kraftfahrzeuge“ unter der Rufnummer 840 000 426.
SAN