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Land trifft Gemeinden: Gemeinsam Postdienst im ländlichen Gebiet garantieren

Land und Gemeinden wollen gemeinsam Maßnahmen treffen, wenn Postämter im ländlichen Raum aufgelassen und ein Ersatzdienst eingerichtet werden soll. Darauf haben sich die Landesregierung und der Rat der Gemeinden heute (28. April) bei ihrer Klausursitzung verständigt.

Die Landesregierung und der Rat der Gemeinden sind sich einig: Der Postdienst muss auch im ländlichen Raum aufrecht erhalten werden. „Land und Gemeinden müssen von der Postverwaltung rechtzeitig informiert werden, wenn Postdienste eingeschränkt oder aufgelassen werden. Dann werden wir gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um der Bevölkerung auf dem Land auch weiterhin einen Postdienst garantieren zu können. Die Finanzierung dieses Ersatzdienstes soll mit Mitteln aus dem Mailänder Abkommen erfolgen“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an das Treffen der Landesregierung mit dem Rat der Gemeinden.

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