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Eintragung ins Skilehrerverzeichnis: Landesregierung zieht vor das Verfassungsgericht
Die Skilehrerprüfung in Montenegro ablegen und dann auf Südtiroler Pisten Skiunterricht geben. Mit dieser Praxis ist die Landesregierung nicht einverstanden und zieht deshalb vor das Verfassungsgericht. „Südtirol hat im Skilehrerwesen primäre Zuständigkeit. Über die Anerkennung des Skilehrer-Diploms entscheidet das Land und nicht Rom“, ist Landeshauptmannstellvertreter Hans Berger überzeugt.
„In der Zwischenzeit ist es Usus geworden, dass das zuständige Ministerium in Rom Skilehrerqualifikationen, die in Drittstaaten, etwa Montenegro, erworben worden sind, auf dem gesamten Staatsgebiet anerkennt. Damit greift der Staat in unsere Kompetenzen ein und dagegen müssen wir vorgehen“, erklärt Landesrat Berger den Standpunkt des Landes.
Nun hat die Landesregierung einen konkreten Fall zum Anlass genommen, um gegen die römische Praxis vor das Verfassungsgericht zu ziehen: Ein italienischer Staatsbürger hatte in Montenegro die Skilehrerprüfung abgelegt und dann in Rom beim Amt für Sport im Ministerratspräsidium die Anerkennung der Qualifikation als Skilehrer für das gesamte Staatsgebiet beantragt. Das römische Amt hat dem Antrag stattgegeben. Darin sieht die Landesregierung eine Beschneidung ihrer Kompetenzen, denn im Autonomiestatut steht, dass das Land auf dem Sachgebiet „Fremdenverkehr und Gastgewerbe einschließlich der Führer, Bergträger, Schilehrer und Schischulen“ ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis hat und die entsprechenden Verwaltungsbefugnisse ausübt, darunter auch die Eintragung ins Landesberufsverzeichnis der Skilehrer.
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