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Ladenöffnung am Sonntag: Landesregierung definiert Grundsätze

Die Landesregierung ist nach wie vor gegen die völlige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, besonders am Sonntag. Die heute (19. Dezember) beschlossene Regelung sieht vor, dass die Geschäfte in Südtirols Tourismuszentren sonntags öffnen können, während in Gemeinden mit weniger Tourismus der Sonntag grundsätzlich Ruhetag bleibt.

„Mit der Regelung der Sonntagsöffnungszeiten möchten wir unseren Willen unterstreichen und der staatlichen Liberalisierung eine eigene Norm entgegensetzen“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder zum Ansinnen der Landesregierung in Sachen Ladenöffnung am Sonntag. Grundsätzlich ist die Landesregierung gegen die Sonntagsöffnung, doch gesteht sie dem Tourismus Ausnahmen zu: In Gebieten mit einer hohen Fremdenverkehrsintensität können die Läden künftig bis auf wenige Ausnahmen auch sonntags offen halten. Dies trifft auf die Gemeinden Corvara, Wolkenstein, Schenna, Sexten, Tirol, Abtei, Stilfs, St. Christina und St. Ulrich zu. In diesen Gemeinden müssen die Läden nur am 25. Dezember, am 26. Dezember, am Ostersonntag und am Ostermontag, zu Pfingsten, am 1. Mai und am 15. August geschlossen bleiben. Am 1. und am 6. Jänner sowie am 8. Dezember können die Geschäfte halbtags am Vormittag bis 13 Uhr öffnen.

In Hafling, Schnals, Mühlbach, Kastelruth, Enneberg, Prags, Toblach, Olang, Rasen-Antholz, Innichen, Ratschings, Ahrntal, Graun, Welschnofen, Natz-Schabs und Tiers kann an 14 Sonntagen im Jahr von der Gemeinde eine Sonntagsöffnung erlaubt werden, während in allen übrigen Gemeinden des Landes eine Öffnung an sieben Sonntagen möglich sein soll. An welchen Sonntagen die Geschäfte offen bleiben können, können die Gemeinden nach Anhörung der Kaufleutevereinigungen bestimmen. Das Ladenöffnungsverbot an den oben genannten Feiertagen gilt für alle Gemeinden.

ohn

Beschlüsse der Landesregierung vom 19.12.2011

Der Landeshauptmann zu den Ladenöffnungen an Sonntagen