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Studientitelanerkennung für technische Gesundheitsberufe: Gesuche jetzt einreichen
LPA - Bis zum 1. März 2012 können die Gesuche für die Anerkennung der Studientitel für die technischen Gesundheitsberufe an das Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals gerichtet werden. Die Gesuchsteller müssen den Titel bis zum 17. März 1999 erlangt haben und den entsprechenden Ausbildungskurs innerhalb 31. Dezember 1995 begonnen haben.
Ansuchen können ausschließlich diejenigen, die eine vom Land Südtirol ermächtigte Ausbildung besucht und abgeschlossen haben, die in Südtirol stattgefunden hat. Die betreffenden technischen Gesundheitsberufe sind: GehörmesstechnikerIn, Biomedizinischer AnalytikerIn ,Medizinisch-technischer RadiologieassistentIn, TechnikerIn für Neurophysiopathologie, OrthopädietechnikerIn, TechnikerIn für Gehörprothesen, TechnikerIn für Physiopathologie, DentalhygienikerIn und ErnährungstherapeutIn. Die Gesuchsteller müssen den Titel bis zum 17. März 1999 erlangt haben und den entsprechenden Ausbildungskurs innerhalb 31. Dezember 1995 begonnen haben.
Die Gesuche für die Anerkennung der Gleichwertigkeit für die technischen Gesundheitsberufe sind bis zum 1. März 2012 mittels Einschreiben mit Rückantwort an das Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen zu richten oder mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC), gemäß den geltenden Bestimmungen an die E-Mail-Adresse gesundheitswesen.sanita@pec.prov.bz.it zu schicken.
Mehr Informationen erteilt Elena Kostner im Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals unter der Rufnummer 0471 418148. Informationen gibt es auch im Internet, und zwar auf der Webseite www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/gesundheitsberufe.asp.
SAN