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Kfz-Steuer: "Superbollo" muss getrennt bezahlt werden
Das Landesamt für Abgaben teilt mit, dass der Betrag der Kraftfahrzeugsteuer, der in der vom Land mit Post zugestellten Mitteilung zur Fälligkeit angegeben ist, nicht die Kraftfahrzeug-Staatszusatzsteuer, den so genannten „Superbollo“ enthält. Die Zusatzsteuer muss per F24-Vordruck eingezahlt werden.
Die staatliche Kfz-Zusatzsteuer, der "Superbollo", muss nicht an das Land, sondern über die Agentur für Einnahmen und den Vordruck "F24 elementi identificativi" an den Staat bezahlt werden.
Ab dem heurigen Jahr müssen Fahrzeuge mit einer Leistung über 185 Kilowatt die Zusatzsteuer entrichten, und zwar innerhalb desselben Termins wie die Landeskraftfahrzeugsteuer. Weitere Auskünfte erteilt die staatliche Agentur für Einnahmen.
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