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Land akzeptiert weiterhin „DURC“-Bescheinigung der Landesbauarbeiterkasse

Für bestimmte öffentliche Aufträge muss der Auftraggeber die Einheitsbescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge, die so genannte „DURC“-Konformitätserklärung, einholen. Nachdem in den vergangenen Wochen Zweifel aufgekommen waren, stellen Landesrat Florian Mussner und Gemeindenverbandspräsident Arno Kompatscher klar, dass die von der Südtiroler Landesbauarbeiterkasse ausgestellten DURC-Bescheinigungen weiterhin gültig sind.

„Die Landesverwaltung akzeptiert nach Rücksprache mit der Anwaltschaft des Landes die von der Landesbauarbeiterkasse SLBK ausgestellten DURC-Bescheinigungen auch weiterhin, da sich die rechtliche Grundlage diesbezüglich nicht geändert hat“, erklärt Landesrat Mussner. Die SLBK ist also weiterhin befugt, die DURC-Ansuchen auf dem Einheitsschalter der Beitragskonformität (www.sportellounicoprevidenziale.it) unter dem Kürzel „BZ 03“ auszustellen.

Landesrat Mussner erinnert daran, dass die ausschreibenden Körperschaften die entsprechenden Informationen über die jeweilige Bauarbeiterkasse bei den Unternehmen einholen müssen. Um jegliche Unklarheiten zu vermeiden werde der Gemeindenverband, so Präsident Kompatscher, seine Mitglieder im Detail informieren.

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