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Landesregierung: Funkumsetzer, Jäger, Wobi, ärztliches Zeugnis
Die Landesregierung fasste heute (5. November) eine Reihe von Verwaltungsbeschlüssen, die von den Konzessionsgebühren für Funkumsetzer, dem Bürokratieabbau für Jäger, dem Ankauf von Wohnungen durch das Wohnbauinstitut bis hin zur Abschaffung der „Gesundschreibung" für Schüler reichten.
Konzessionsgebühren für Funkumsetzer
Das Land hat in den vergangenen Jahren in ganz Südtirol Funkumsetzerstationen errichtet, die auch von Rundfunkanstalten - gegen die Entrichtung einer Konzessionsgebühr - für die Verbreitung ihres Funksignals verwendet werden können. Heute hat die Landesregierung die Tarife für die kommenden sechs Jahre festgelegt.
Bürokratieabbau für Jäger
Mit weniger Bürokratie müssen sich in Zukunft die Südtiroler Jäger auseinandersetzen. Die Landesregierung hat heute beschlossen, dass in Zukunft beim Verkauf des Wildbrets nicht mehr wie bisher der Ursprungs- und der Fleischbeschauungsschein notwendig sind. „In Zukunft ist der Fleischbeschauungsschein ausreichend", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Eine weitere verwaltungstechnische Erleichterung gibt es auch bei der Gamsjagd. Bisher musste bei der Gamsjagd eine Begleitperson anwesend sein, die über einen Begleitschein für die Gamsjagd verfügt. In Zukunft gilt neben diesem Schein auch die von der Provinz Trient ausgestellte Bestätigung über die Eignung als Begleitperson. Im Trentino hat künftig auch die Südtiroler Bestätigung Gültigkeit.
59 Wohnungen fürs Wobi
Die Landesregierung hat heute dem Ankauf von 59 Wohnungen durch das Wohnbauinstitut zugestimmt. Die Wohnungen werden in Branzoll (5 Wohnungen), Auer (10), Eppan (10), Neumarkt (20), Sterzing (10) und Stilfs (4) angekauft.
Schule: Ärztliches Zeugnis zur Wiederzulassung abgeschafft
Südtirols Schüler mussten bisher - wenn sie mehr als fünf Tage wegen Krankheit dem Unterricht ferngeblieben sind - ein ärztliches Zeugnis vorlegen, um wieder zum Unterricht zugelassen zu werden. Diese Praxis hat die Landesregierung heute abgeschafft, wie Landeshauptmann Durnwalder erklärte: „Die Schüler müssen ohnehin schon mit einem ärztlichen Zeugnis ihre krankheitsbedingte Abwesenheit bestätigen, deshalb scheint es übertrieben, dass sie mit einem weiteren ärztlichen Zeugnis wieder für den Unterricht zugelassen werden müssen."
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